Liebe Dorfbewohner*innen,
Eigentum verpflichtet! Vermehrt wurde der Ortsbeirat von Bürger*innen auf die teilweise nicht ausreichende und mangelhafte Straßenreinigung in unserem Ort angesprochen.
In der letzten Ortsbeiratssitzung wurde daraufhin beschlossen, dass der Ortsbeirat eine Ortsbegehung vornimmt und daraus resultierend die relevanten Hausadressen der Gemeindeverwaltung mitteilt. Durch diese erfolgt dann eine offizielle Aufforderung zur Straßenreinigung gemäß der StrRS.
Bevor der Ortsbeirat diesen Schritt vollzieht, möchten wir mit diesem Schreiben noch einmal allgemein und alle Haushalte auf die Straßenreinigung aufmerksam machen und bitten um kurzfristige Erledigung bis zum 01.11.2023. Erst nach Ablauf dieser Frist werden wir eine Meldung an die Gemeindeverwaltung vornehmen.
Die Reinigungspflicht erstreckt sich gemäß der StrRS auf (Fahrbahnen), Parkplätze, Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle, die Gehwege, die Überwege sowie Böschungen und Stützmauern.
Ferner möchten wir den Paragraphen §8 „Reinigungszeiten“ aus der StrRS erwähnen, der besagt, dass soweit nicht besondere Umstände ein sofortiges Räumen notwendig machen, die Straßen regelmäßig am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen sind.
Dieses Schreiben werden wir auch über die Dorfgruppe per whats app in Umlauf bringen.
Wir hoffen somit alle Haushalte erreicht zu haben, danken für Ihr Verständnis und bitten um Ihre Unterstützung in dieser Sache.