Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
| (1) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal hat am 18.09.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Im Lohwald“ für die Darstellung einer Sonderbauflächen für Windenergieanlagen in der Gemarkung Hopfmannsfeld beschlossen. |
| (2) | Der Geltungsbereich erfasst in der Flur 11 das Flurstück 2/1 (Im Lohwald), Gemarkung Hopfmannsfeld und ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. |
| (3) | Die Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Darstellung einer Fläche für die Errichtung von Windenergieanlagen (Sonderbauflächen gemäß § 1 Abs.1 Nr.4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“). Die Änderungsplanung ist als Positivplanung (Angebotsplanung) zu verstehen. Die Belange von Natur und Landschaft sind gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln, eine Umweltprüfung ist durchzuführen. Gleichzeitig müssen Artenschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt werden. Da die Flächen angrenzend zum EU- Vogelschutzgebiet Vogelsberg liegen, ist auch eine Verträglichkeitsprognose oder, je nach Ergebnis der Prognose, eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich. |
| (4) | Der Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. |
| (5) | Die Aufstellung der FNP-Änderung erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (siehe auch Ausführungen unter (3)). Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zur FNP-Änderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit) und § 4 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) dient u.a. der Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. Die frühzeitige Beteiligung wird durch eine separate Bekanntmachung angekündigt und bekannt gemacht. |
Übersichtskarte des Plangebietes
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Im Lohwald“