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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal, Gemarkung Hopfmannsfeld

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Im Lohwald“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

(1)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal hat am 18.09.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Im Lohwald“ für die Darstellung einer Sonderbauflächen für Windenergieanlagen in der Gemarkung Hopfmannsfeld beschlossen.

(2)

Der Geltungsbereich erfasst in der Flur 11 das Flurstück 2/1 (Im Lohwald), Gemarkung Hopfmannsfeld und ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

(3)

Die Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Darstellung einer Fläche für die Errichtung von Windenergieanlagen (Sonderbauflächen gemäß § 1 Abs.1 Nr.4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“). Die Änderungsplanung ist als Positivplanung (Angebotsplanung) zu verstehen. Die Belange von Natur und Landschaft sind gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln, eine Umweltprüfung ist durchzuführen. Gleichzeitig müssen Artenschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt werden. Da die Flächen angrenzend zum EU- Vogelschutzgebiet Vogelsberg liegen, ist auch eine Verträglichkeitsprognose oder, je nach Ergebnis der Prognose, eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich.

(4)

Der Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(5)

Die Aufstellung der FNP-Änderung erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (siehe auch Ausführungen unter (3)). Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zur FNP-Änderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit) und § 4 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) dient u.a. der Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. Die frühzeitige Beteiligung wird durch eine separate Bekanntmachung angekündigt und bekannt gemacht.

Übersichtskarte des Plangebietes

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Im Lohwald“