Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) am 08.10.2025 nachfolgende Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen.
Artikel I
§ 3 (Aufwandsentschädigungen) Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Mitglieder des Wahlausschusses und der Wahlvorstände/Auszählungswahlvorstände bei Wahlen und Abstimmungen erhalten pro Tag ihrer Tätigkeit 30,00 EUR.
Artikel II
Diese 1. Änderung tritt zum 01.11.2025 in Kraft
Lautertal (Vogelsberg), 10.10.2025