Das Ortsbeiratsmitglied Herr Uwe Schößler, aus dem Wahlvorschlag der Bürgerliste Eichelhain, ist aus dem Ortsbeirat ausgeschieden.
Gemäß § 34 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an seine Stelle. Die nächsten Bewerber, Herr Bernhard Wahl und Herr Reiner Wahl, haben auf das Amt verzichtet. Ich stelle daher fest, dass
Herr Klaus Fischer
als nächster Bewerber, in den Ortsbeirat Eichelhain nachrückt.
Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg), Rathausstraße 3, 36369 Lautertal (Vogelsberg) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 25 KWG.
Über den Einspruch entscheidet die Gemeindevertretung. Gegen den Beschluss der Gemeindevertretung steht den Beteiligten die Klage im Verwaltungsstreitverfahren zu, § 27 KWG.
Lautertal (Vogelsberg), 13.11.2024