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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 48/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg)

am 18.09.2024 um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Hörgenau

Anwesend

von der Gemeindevertretung:

Vorsitzender Hans-Jürgen Herbst, Mark Bohn, Thomas Hansel, Sandra Mürb, Kai Stroh, Hartmut Eifert, Pascal Fischer, Andreas Georg, Patrick Heil, Nadine Ruppel, Michael Seling, Richard Golle, Dorothea Spornitz

entschuldigt fehlen: Lisa Herbst, Armin Wolf

vom Gemeindevorstand:

Bgm. Lukas Becker, Erster Beigeordneter Erwin Roth, die Beigeordneten Herbert Habicht, Wilfried Köhler, Christel Lang, Ingo Mürb

Tagesordnung:

1.

Eröffnung, Begrüßung, Feststellen der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

2.

Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 26.06.2024

- Drucksache liegt bereits vor -

3.

Bericht des Gemeindevorstandes

4.

Gründung einer Energie Lautertal GmbH

- Drucksache -

5.

Jahresabschluss 2022

- Drucksache -

6.

Stand der Haushaltsbewirtschaftung zum 30.06.2024

- Drucksache -

7.

Kaufvertrag der Deutschen Funkturm Gesellschaft (DFMG) für Teilfläche in der Gemarkung Hörgenau

- Drucksache -

8.

Klimaförderrichtlinie: Anpassung verschiedener Bestandteile

- Drucksache -

9.

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

Änderung Flächennutzungsplan im Bereich „Im Lohwald“

- Drucksache -

10.

Neufassung der Hauptsatzung

- Drucksache -

11.

Änderung der Verwaltungskostensatzung

- Drucksache -

12.

Information über die 243. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2023: Kleine Städte und Gemeinden“

- Drucksache -

13.

Änderung der Sportförderrichtlinie

- Drucksache -

14.

Bauleitplanung „Schlitzgasse“ Hopfmannsfeld - Satzungsbeschluss

- Drucksache -

15.

Anfragen und Mitteilungen

zu 1:

Vorsitzender Hans-Jürgen Herbst eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, Herrn Bürgermeister Lukas Becker, die Dame und Herren des Gemeindevorstandes, die anwesenden Zuschauer sowie die Presse. Besonders begrüßt er Herrn Björn Köhler von der EGV. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

zu 2:

Einwände gegen das Protokoll vom 26.06.2024 ergeben sich nicht.

zu 3:

Bürgermeister Lukas Becker berichtet aus den Sitzungen des Gemeindevorstandes wie folgt:

Sitzung vom 09.07.2024

1.

Ausweisung von Windvorranggebieten

2.

Anschaffung eines Baggers für den Bauhof

3.

Vergabe Bodengutachten Kanal- und Wasserleitung OD Hopfmannsfeld

4.

Vergabe Tiefbauarbeiten - Wasserleitungserneuerung Struthweg Eichenrod

5.

Neue Rahmenvereinbarung „Holzrücken ab 01.01.2025“

6.

Klimaförderrichtlinie: Anpassung verschiedener Bestandteile

7.

Kommunale Wärmeplanung

8.

Genehmigung Sollstellenantrag Kita - Kenntnisnahme der kirchlichen Genehmigung

9.

Förderprogramm - Starke Teams starke Kitas

10.

Nachtschaltung der Straßenbeleuchtung - Anfrage der OVAG

11.

Vertragsabschluss - Rotor- und Wegerecht Windenergieanlage

12.

Personalangelegenheit

13.

Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) - Rahmenvereinbarung

Sitzung vom 30.07.2024

1.

Einrichtung einer Mein-Ort-App für Lautertal

2.

Auftragsvergabe - TV-Befahrung Brunnen Eichenrod

3.

Austragsvergabe - Brunnensanierung Engelrod

4.

Auftragsvergabe - Beschaffung von Stühlen Dorfgemeinschaftshaus Meiches

5.

Windenergie Lautertal

6.

Sachstand Um- und Neubau Feuerwehr Engelrod

7.

Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren

8.

Förderantrag für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte -

- Kläranlage Engelrod

9.

Gründung einer Energie-Lautertal GmbH

10.

Ausgleichsmaßnahmen Windpark Kopf und Köppel Ulrichstein

11.

Verlängerung Feuerwehrdienstpflicht

Sitzung vom 03.09.2024

1.

Energie Lautertal GmbH - Vorstellung

2.

Windenergie Center Forst / Riedesel - Vorstellung

3.

Neugestaltung Mitteilungsblatt

4.

Logo für die Gemeinde

5.

Errichtung eines Funkmastes bei Hopfmannsfeld

6.

Information über die geplante Digitalisierung sowie Beauftragung von Softwarelösungen

7.

Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal, Gemarkung Hopfmannsfeld Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Im Lohwald“

8.

Reinigung der Sinkkästen

9.

Änderung der Sportförderrichtline

10.

Verkauf früherer Spielplatz Engelrod

11.

Information über die 243. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2023“

12.

Stellenausschreibung

zu 4:

Herr Björn Köhler von der EGV erläutert die Vorteile der Gründung einer Energie-Lautertal GmbH.

Gemeindevertreter Thomas Hansel stellt den Antrag diesen Tagesordnungspunkt in den Haupt-, Finanz-, Bau-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss zu überweisen.

Abstimmung: einstimmig

zu 5:

Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und vom Rechnungsprüfungsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Zugleich wird dem Gemeindevorstand Entlastung erteilt.

Abstimmung: einstimmig

zu 6:

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über die Haushaltsbewirtschaftung zur Kenntnis. Hierzu legt der Bürgermeister noch eine Infovorlage zum Thema Einnahmen durch Windenergie (Gewerbesteuer, EEG-Vergütung und Pachteinnahmen) vor.

zu 7:

Der Gemeindevorstand zieht den Antrag von der Tagesordnung zurück.

zu 8:

Bürgermeister Lukas Becker erläutert die vorgesehenen Änderungen der Förderrichtlinie Klimaschutz.

Andreas Georg verliest für die CDU einen entsprechenden Änderungsantrag.

Gemeindevertreter Thomas Hansel stellt den Antrag auf Überweisung des Tagesordnungspunktes in den Haupt-, Finanz-, Bau-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss.

Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

zu 9:

Die Gemeindevertretung beschließt folgenden Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

(1)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Im Lohwald“ für die Darstellung einer Sonderbauflächen für Windenergieanlagen in der Gemarkung Hopfmannsfeld.

(2)

Der Geltungsbereich erfasst in der Flur 11 das Flurstück 2/1 (Im Lohwald), Gemarkung Hopfmannsfeld und ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

(3)

Die Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Darstellung einer Fläche für die Errichtung von Windenergieanlagen (Sonderbauflächen gemäß § 1 Abs.1 Nr.4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“). Die Änderungsplanung ist als Positivplanung (Angebotsplanung) zu verstehen. Die Belange von Natur und Landschaft sind gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln, eine Umweltprüfung ist durchzuführen. Gleichzeitig müssen artenschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt werden. Da die Flächen angrenzend zum EU- Vogelschutzgebiet Vogelsberg liegen, ist auch eine Verträglichkeitsprognose oder, je nach Ergebnis der Prognose, eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich.

(4)

Der Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(5)

Die Aufstellung der FNP-Änderung erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (siehe auch Ausführungen unter (3)). Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zur FNP-Änderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit) und § 4 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) dient u.a. der Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.

Abstimmung: einstimmig

zu 10:

Gemeindevertreter Thomas Hansel stellt den Antrag auf Überweisung in den Haupt-, Finanz-, Bau-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss.

Abstimmung: einstimmig

zu 11:

Gemeindevertreter Andreas Georg stellt den Antrag auf Überweisung in den Haupt-, Finanz-, Bau-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss.

Abstimmung: einstimmig

zu 12:

Die Gemeindevertretung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

zu 13:

Gemeindevertreter Andreas Georg stellt für die CDU-Fraktion folgenden Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag der unter Punkt 4.3 noch aufgenommen werden soll:

„Anträge mit einem Investitionsvolumen von über 5.000,00 € sollten bis zum 01.11. dem Gemeindevorstand eingereicht werden, um ggf. notwendige Haushaltsmittel für das Folgejahr abbilden zu können.“

Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Neufassung der Förderungsrichtlinien für Sport- und Kulturvereine mit der folgenden Ergänzung:

4.3

Anträge mit einem Investitionsvolumen von über 5.000,00 € sollten bis zum 01.11. dem Gemeindevorstand eingereicht werden, um ggf. notwendige Haushaltsmittel für das Folgejahr abbilden zu können.

Diese Neufassung der Förderungsrichtlinien ist ab sofort anzuwenden.

Abstimmung: einstimmig.

zu 14:

1.

Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Lautertal und somit als Abwägung i.S.d. § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen.

2.

Die Ergänzungssatzung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m § 91 HBO sowie § 37 Abs. 4 HWG als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

3.

Die Ergänzungssatzung wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt.

Abstimmung: einstimmig

zu 15:

Andreas Georg verliest folgende Anfrage der CDU-Fraktion:

„Im Rahmen des Zensus wurde bekannt, dass statistisch betrachtet eine Reduzierung der Wohnbevölkerung von Lautertal zu verzeichnen war.

Unabhängig der tatsächlichen Einwohnermeldedaten wirft dies jedoch die Frage auf, ob kurz bzw. mittelfristig Notwendigkeit weiterer Baugebietsausweisungen besteht, zumal die Baukosten nebst Nebenkosten exponential gestiegen sind. Es wird somit gebeten mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Bauanträge, bzw. Bauvoranfragen bzw. Grundstückskaufinteressenten vorliegen und vorhanden sind, und ob Rücknahmen dergleichen stattgefunden haben. Die Fragestellung zielt darauf ab, ob ein erhöhter Bedarf an Bauplätzeen vorhanden ist.“

Bürgermeister Lukas Becker führt hierzu aus, dass die Zahlen des Zensus mit den tatsächlichen Einwohnerzahlen nicht überein stimmen. Ebenso berichtet er, dass akutell keine Anfragen zu Bauplätzen vorliegen. Die geplante Ausweisung von Bauplätzen im „Brunnenweg“ im Ortsteil Eichenrod ist in Planung, vorher muss aber noch die Rückabwicklung der Bauplatzausweisung „Ringstraße“ erfolgen. Dies fordert das Regierungspräsidium bevor der „Brunnenweg“ genehmigt werden kann.

Die nächste Sitzung des Haupt-, Finanz-, Bau-, Land- und Forstwirtschaftsausschusses soll statt finden am Mittwoch, 09.10.2024 um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Hörgenau.

Ansonsten keine weiteren Anfragen und Mitteilungen.

Die Sitzung ist um 22.05 Uhr beendet.

C. Schößler

Schriftführerin

Hans-Jürgen Herbst

Vorsitzender