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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Steuer- und Gebühren-Mahnung

Die Gemeindekasse Lautertal macht darauf aufmerksam, dass am 15. November 2025 folgende Steuer- und Gebührenverpflichtungen fällig waren:

  • Gewerbesteuervorauszahlungen
  • Grundsteuer
  • Wasser- und Abwassergebühren
  • Hundesteuer

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt. Die Rückstände sind bis spätestens 08. Dezember 2025 an die Gemeindekasse zu zahlen.

Nach dem 08.12.2025 werden die fällig gewesenen Steuer- und Gebührenverpflichtungen im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvoll-streckungsgesetzes zwangsweise eingezogen und Säumniszuschläge auf Grund der Abgabenordnung § 240 erhoben. Die Säumniszuschläge werden für jeden angefangenen Monat, ab Fälligkeitstag, mit 1 v.H. berechnet.

Wir bitten die Steuer- und Gebührenpflichtigen den genannten Zahlungstermin einzuhalten.

GEMEINDEKASSE LAUTERTAL