Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird in Hessen am 2. Februar 2023 aufgehoben. Einen entsprechenden Beschluss hat jetzt die hessische Landesregierung gefasst. Darüber hinaus hat die Bundesregierung am 25.01.2023 beschlossen, die Maskenpflicht auch in Zügen und Bussen des Fernverkehrs zum 2.Februar 2023 auszusetzen.
Ab dem 2. Februar gilt die Maskenpflicht (FFP2) – aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes – dann nur noch beim Betreten von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Das sind beispielsweise Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen.