Im ersten Halbjahr 2023 erfolgt bundesweit die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen. Es werden Personen als Vertreter des Volkes gesucht, die gleichberechtigt mit den hauptamtlichen Richtern an der Urteilsfindung und dem Strafmaß beteiligt werden.
An die Schöffen werden keine besonderen Anforderungen im Sinne einer formalen Qualifikation gestellt. Es kann aber nicht bestritten werden, dass sich nicht jeder Bürger in gleicher Weise eignet, über andere Menschen zu Gericht zu sitzen. Das Amt verlangt aus sich heraus bestimmte Eigenschaften, die nicht jeder mitbringt.
Schöffen sollen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene Personen sein, deren Fähigkeiten sich so zusammenfassen lassen:
Näher Infos im Internet unter www.schoeffenwahl2023.de und in der beigefügten Veröffentlichung „Kurzanleitung zum Schöffenamt in 10 Schritten“
Wollen Sie sich im Sinne der Gerechtigkeit engagieren???
Dann wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung, Tel. 06643/9610-0 oder per Mail an info@lautertal-vogelsberg.de