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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 5/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 erfolgt bundesweit die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen. Es werden Personen als Vertreter des Volkes gesucht, die gleichberechtigt mit den hauptamtlichen Richtern an der Urteilsfindung und dem Strafmaß beteiligt werden.

Praktische Befähigungskriterien - Eine kleine Orientierungshilfe für Schöffinnen und Schöffen

An die Schöffen werden keine besonderen Anforderungen im Sinne einer formalen Qualifikation gestellt. Es kann aber nicht bestritten werden, dass sich nicht jeder Bürger in gleicher Weise eignet, über andere Menschen zu Gericht zu sitzen. Das Amt verlangt aus sich heraus bestimmte Eigenschaften, die nicht jeder mitbringt.

Schöffen sollen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene Personen sein, deren Fähigkeiten sich so zusammenfassen lassen:

  • Soziale Kompetenz
  • Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
  • Logisches Denkvermögen und Intuition
  • Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen
  • Kenntnisse über die Grundlagen des Strafverfahrens, die Bedeutung von Kriminalität und Strafe sowie die Bedeutung der Rolle der Schöffen
  • Mut zum Richten über Menschen, Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen
  • Gerechtigkeitssinn, Denken in gerechten Kategorien
  • Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit

Näher Infos im Internet unter www.schoeffenwahl2023.de und in der beigefügten Veröffentlichung „Kurzanleitung zum Schöffenamt in 10 Schritten“

Wollen Sie sich im Sinne der Gerechtigkeit engagieren???

Dann wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung, Tel. 06643/9610-0 oder per Mail an info@lautertal-vogelsberg.de