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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 51/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Verwenden bzw. abbrennen von Pyrotechnischen Gegenständen (Silvesterknaller)

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Silvesterknaller) dürfen nur am 31. Dezember und 01. Januar abgebrannt werden.In der Zeit vom 02. Januar bis zum 30. Dezember dürfen sie nicht verwendet (abgebrannt) werden. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind ist verboten. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch am 31. Dezember und am 01. Januar nicht abbrennen.