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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 51/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg)

am 01.11.2023 um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Hörgenau

Anwesend

von der Gemeindevertretung:

Vorsitzender Hans-Jürgen Herbst, Mark Bohn, Sandra Mürb, Kai Stroh, Armin Wolf, Hartmut Eifert, Pascal Fischer, Andreas Georg, Patrick Heil, Nadine Ruppel, Dorothea Spornitz

entschuldigt fehlen: Lisa Habicht, Thomas Hansel, Michael Seling, Richard Golle

vom Gemeindevorstand:

Bgm. Dieter Schäfer, Erster Beigeordneter Erwin Roth, die Beigeordneten Herbert Habicht, Wilfried Köhler, Ingo Mürb, Erwin Stertz

Tagesordnung:

1.

Eröffnung, Begrüßung, Feststellen der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

2.

Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 17.07.2023

- Drucksache liegt bereits vor -

3.

Bericht des Gemeindevorstandes

4.

Stand der Haushaltsbewirtschaftung zum 30.09.2023

- Drucksache -

5.

Beschluss Jahresrechnung 2021

- Drucksache -

6.

Betr.: Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal - Ortsteil Dirlammen

hier: Bebauungsplan und Änderung Flächennutzungsplan „Solarpark Im alten Struthgrund“ - Drucksache -

1)

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

2)

Einleitung Beteiligungsverfahren gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB

7.

Bebauungsplan „Südlich Brunnenweg“ -Ortsteil Eichenrod -

sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich - Drucksache -

Ergänzungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

hier: Änderung der Verfahrensart

8.

Kita Regenbogenland

hier: Einrichtung einer 5. Gruppe

- Drucksache per Mail, sobald vorliegt -

9.

Antrag der UBG-Fraktion - Prüfung von Kläranlagenanschlüssen an Kläranlagen in benachbarten Kommunen

- Drucksache -

10.

Berichtsantrag der SPD-Fraktion bzgl. Sachstand „Ausweisung Neubaugebiete Dirlammen und Eichenrod“ - Drucksache -

11.

Berichtsantrag der SPD-Fraktion bzgl. Genehmigungsverfahren für die Erweiterung des Gewerbegebietes „In der Hörgenau“ in Eichenrod - Drucksache -

12.

Anfragen und Mitteilungen

zu 1:

Vorsitzender Hans-Jürgen Herbst eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, Herrn Bürgermeister Dieter Schäfer, die Herren des Gemeindevorstandes, die anwesenden Zuschauer sowie die Presse. Besonders begrüßt er Herrn Kai Stroh, der nach dem Ausscheiden von Herrn Reiner Merz als nächster Kandidat in die Gemeindevertretung nachgerückt ist. Weiter stellt er die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

zu 2:

Einwände gegen das Protokoll vom 17.07.2023 ergeben sich nicht.

zu 3.

Seit der letzten Sitzung hat sich der Gemeindevorstand in drei Sitzungen am 08.08., 19.09. und 24.10.2023 folgenden Themen gewidmet.

1.

Es wurde beschlossen, der Firma Ingenieurbüro Müller den Auftrag für die Planung, Ausschreibung, Vergabe sowie der Bauüberwachung der Maßnahme „Erneuerung Wasserleitung Struthweg Eichenrod“ gemäß Angebot vom 05.07.2023 zu erteilen.

2.

Die Firma Rainer Volp Haustechnik erhielt den Auftrag für die Erneuerung der Beleuchtung im Rathaus, gemäß Angebot vom 25.07.2023.

3.

Die 5. Fortschreibung der Inventur- und Bewertungsrichtlinie wurde am 19.09.2023 beschlossen.

4.

Nachdem der Arbeitsmedizinische Dienst des Vogelsbergkreises die Durchführung seiner Dienstleistungen für die Landkreiskommunen gekündigt hat, wurde vom Gemeindevorstand das Medizinische Versorgungszentrum, das den Gemeinden seine Dienste angeboten hatte, mit deren Durchführung betraut.

5.

Nach Wertung der tagesaktuellen Angebote hat der Gemeindevorstand beschlossen, ein Darlehen in Höhe von 281.500 € bei der Sparkasse Oberhessen für eine Zinsbindung von 10 Jahren aufzunehmen.

6.

Für die Erweiterung des gemeindlichen Parkplatzes am Tennisheim trägt die Gemeinde die Materialkosten von rd. 2.000 €. Die Ausführung erfolgt in Eigenleistung durch Mitglieder des TC Hörgenau.

7.

Es wird beschlossen, der Firma Hansel Dachdecker-Schindlergeschäft KG, den Auftrag für die Arbeiten, gemäß Angebot vom 17.07.2023, für folgende Gewerke zu erteilen. Prüfung von Architekt Ruhl am 17.08.2023

Gewerk Zimmermannsarbeiten, Gewerk Dachdecker, Gerüst- und Spenglerarbeiten

Dabei werden gut 23.000 € durch Erbringung von Eigenleistungen eingespart.

8.

Der Gemeindevorstand hat die Auftragsvergabe zur Installation einer PV-Anlage auf dem Dach des Rathauses an die Firma Rainer Volp-Haustechnik als günstigsten Anbieter beschlossen.

9.

Es wurde beschlossen, ein Teilstück der gemeindlichen Parzelle der Gemarkung Eichenrod als Freiflächentrauort für standesamtliche Trauungen zu widmen.

zu 4:

Der Bericht ist nur zur Kenntnis zu nehmen, so dass keine Beschlussfassung erforderlich ist.

zu 5:

Der vom Gemeindevorstand aufgestellte und vom Rechnungsprüfungsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Zugleich wird dem Gemeindevorstand Entlastung erteilt.

Abstimmung: einstimmig

zu 6:

Es werden folgende Beschlüsse gefasst.

1) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Bau GB

1.

Für den von der geplanten Photovoltaik - Freiflächenanlage betreffenden Bereich nördlich des Ortsteils Dirlammen und in Verlängerung des Sonnbergsweg in der Gemarkung Dirlammen wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Im alten Struthgrund“ beschlossen.

2.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaik - Freiflächenanlagen geschaffen werden. Planziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes im Sinne des § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung für Anlagen (Freiflächen-Photovoltaikanlagen), die der Nutzung von Sonnenenergie dienen, sowie eine nachhaltige Energieversorgung aufzubauen und diese in der Region zu sichern. Die Belange von Natur und Landschaft sind gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

3.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 16 der Flur 3 in der Gemarkung Dirlammen und ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt. Der Geltungsbereich weist eine Fläche von ca. 6 ha auf.

4.

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

5.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das o.g. Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes zu integrieren.

6.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wird durch Auslegung der Planung in der Gemeindeverwaltung durchgeführt. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB am Verfahren beteiligt.

7.

Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB2017 und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, die dann im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird.

Abstimmung: einstimmig.

2) Einleitung Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

1.

Für den von der geplanten Photovoltaik - Freiflächenanlage betreffenden Bereich nördlich des Ortsteils Dirlammen und in Verlängerung des Sonnbergsweg in der Gemarkung Dirlammen wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Änderungsplanes zum Flächennutzungsplan beschlossen.

2.

Mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch Umwandlung der Flächen in eine entsprechende Sonderbaufläche (§ 1 Abs.1 Nr.4 BauNVO) geschaffen werden. Als Zweckbestimmung wird dabei eine „Photovoltaik Freiflächenanlage“ vorgesehen.

3.

Der Geltungsbereich der Änderung ist der beigefügten Planskizze zu entnehmen.

4.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Im alten Struthgrund“ (Parallelverfahren).

5.

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

6.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das o.g. Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung der FNP-Änderung zu integrieren.

7.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wird durch Auslegung der Planung in der Gemeindeverwaltung durchgeführt. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB am Verfahren beteiligt.

8.

Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB2017 und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, die dann im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird.

Abstimmung: einstimmig.

zu 7:

Es wird folgender Ergänzungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - hier: Änderung der Verfahrensart beschlossen:

(1)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal beschließt für den Bebauungsplan „Südlich Brunnenweg“ die Änderung der Verfahrensart von einem bisherigen einstufigen beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) in ein zweistufiges Regelverfahren inklusive Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich.

(2)

Der Geltungsbereich sowie das Planziel des bisherigen Bebauungsplanes bleiben unverändert bestehen und gelten analog für die Flächennutzungsplanänderung, die im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen ist.

(3)

Der Aufstellungsbeschluss sowie der Ergänzungsbeschluss sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(4)

Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt im zweistufigen Regelverfahren und erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung zu integrieren.

(5)

Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB wird die Kompensation des Eingriffes notwendig. Zum Entwurf werden externe Ausgleichsflächen und Maßnahmen in die Planung aufgenommen (alternativ: Zuordnung von Ökopunkten).

(6)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Südlich Brunnenweg“ sowie die Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich.

Abstimmung: einstimmig.

zu 8:

Der Bürgermeister berichtet, dass eine Stellungnahme der Evangelischen Kirche in Darmstadt bisher noch nicht eingegangen sei. Ungeachtet dessen wurde folgendes Vorgehen im Gemeindevorstand abgestimmt:

a)

Der Gemeindevorstand befürwortet eine sofortige Beauftragung der in Rede stehenden Firmen, so dass die 5. Gruppe dann hoffentlich Anfang Januar an den Start gehen kann.

b)

Für den Bereich „Schallschutz“ liegt nach wie vor nur eine Kostenschätzung vor, hier sollte ein konkretes Angebot angefordert werden und auf dessen Basis eine Auftragserteilung erfolgen. Sollte dieses Angebot um mehr als 1.000 € von der Schätzung abweichen, wird um nochmalige vorherige Kontaktaufnahme (telefonisch bzw. per E-Mail) mit der Gemeinde gebeten. Zudem werden nach wie vor die Kosten für die Elektroarbeiten und des Architektenhonorars als zu hoch erachtet.

c)

Da die baulichen Schallschutz-Maßnahmen auch nach der Beendigung der Übergangslösung im Betsaal verbleiben sollen und die Elektroarbeiten ohnehin durchzuführen wären und ebenfalls nicht rückgebaut werden, ist eine Kostenaufteilung allein für diese beiden Gewerke im Verhältnis 50/50 Lösung hier wohl eher als „schmeichelhaft“ für die Kirchengemeinde anzusehen. Sollte aber insgesamt am Ende für alle Gesamtkosten eine 50/50 Lösung im Raum stehen, so könnte man damit dennoch leben.

d)

Der von der Gemeinde vorgelegte Nutzungsvertrag sollte nun abschließend in eine Endfassung gebracht werden. Herr Gütgemann hatte hierzu bereits angeregt, dass angesichts des zudem abschließenden und im Entwurf vorliegenden 2. Ergänzungsvertrages zum Kita-Betriebsvertrag im § 4 alles nach dem ersten Satz entfallen könne.

Für § 3 Absatz 2 hätte der Gemeindevorstand unter Berücksichtigung des nicht zu erfolgenden Rückbaus in Bezug auf Elektro- und Schallschutzmaßnahmen folgenden Textvorschlag:

„(2) Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist der Betsaal durch die Gemeinde auf deren Kosten wieder in den ursprünglichen Zustand, wie er im Augenblick des Beginns des Nutzungsverhältnisses bestand, zu versetzen. Ausgenommen hiervon sind die durchgeführten Elektro- und Schallschutzmaßnahmen, die dauerhaft im Bestand verbleiben sollen.“

Bis zur Jahresabschlusssitzung der Gemeindevertretung im Dezember soll hierzu eine Beschlussvorlage vorliegen, um einen endgültigen Beschluss zu fassen.

zu 9:

Der Vorsitzende verliest den vorliegenden Antrag der UBG-Fraktion. Der Antrag wird mit Zustimmung der UBG-Fraktion in einigen Teilen abgeändert und sodann wie folgt beschlossen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mit der Stadt Lauterbach in Verbindung zu treten mit dem Ziel, herauszufinden, ob ein Anschluss von 5 oder 6 Dörfern der Gemeinde Lautertal an die Kläranlage Lauterbach möglich wäre. Für Meiches wäre ein Anschluss an die Kläranlage in Vadenrod zu prüfen.

Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

zu 10:

Zum Berichtsantrag der SPD-Fraktion teilt der Bürgermeister folgendes mit:

Neubaugebiet Brunnenweg Eichenrod

Die Grundstücke wurden noch nicht erworben, da die Bauleitplanung nicht abgeschlossen ist. Grundsätzlich wurde mit dem Eigentümer ein mündliches Einvernehmen erzielt, die entsprechende Fläche zu dem mit ihm vereinbarten Qm-Preis zu verkaufen.

Hier sind 7 Bauplätze in der Planung. Von den zwei verbindlichen Bauplatzreservierungen hat sich mittlerweile eine Reservierung zerschlagen, nachdem die potenzielle Bauherrschaft mittlerweile einen Hauskauf getätigt hat. Die andere Reservierung wird aufrechterhalten. Zudem liegt noch eine lose Anfrage eines Interessenten vor.

Da das geplante einstufige Planungsverfahren gegen EU-Recht verstößt, muss hier ein neuer Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung gefasst werden, der auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufgenommen wurde.

Neubaugebiet Leimenkaute Dirlammen

Die Grundstücke wurden noch nicht erworben, da die Bauleitplanung nicht abgeschlossen ist.

Grundsätzlich wurde mit dem Eigentümer ein mündliches Einvernehmen erzielt, die entsprechende Fläche zu dem mit ihm vereinbarten Qm-Preis zu verkaufen.

Hier sind 4 Bauplätze in der Planung von denen zunächst alle 4 verbindlich „reserviert“ wurden. Zwischenzeitlich hat ein Interessent an anderer Stelle sein Bauvorhaben reserviert und ein anderer zunächst Abstand vom Bauvorhaben genommen. Somit sind derzeit noch 2 Reservierungen aktuell.

Bei der naturschutzrechtlichen Prüfung der Fläche wurde eine Fläche „Lebenraumtyp B“ festgestellt. Bei dieser Art von Flächen (Superwiesen) sind Eingriffe zu vermeiden bzw. sehr schwer zu kompensieren bzw. sind Alternativen zu suchen. Alternative Fläche wurde mit dem Planungsbüro Fischer besprochen, diese sind zurzeit in der Prüfung.

Als reine Ausgleichskompensation stehen rund 120.000 Ökopunkte zur Diskussion, zusätzlich muss eine „sehr gute“ Wiese mittels Ausgleichsmaßnahme zu einer „Superwiese“ gemacht werden, hier gilt es, eine entsprechende Fläche zu finden und einen Landwirt, der die Maßnahme durchführt.

zu 11:

Zum Berichtsantrag der SPD-Fraktion teilt der Bürgermeister folgendes mit:

Erweiterung Gewerbegebiet „In der Hörgenau“ in Eichenrod

Die Erweiterung des Gewerbegebietes liegt in den letzten Zügen. Die Offenlegung der Planung erfolgt im Zeitraum vom 19.10.2023 bis zum 21.11.2023 auf der Homepage der Gemeinde Lautertal und in der Gemeindeverwaltung zu den normalen Dienstzeiten.

Anschließend kann vom Planungsbüro eine sogenannte Planreife attestiert werden und die Fläche benutzt werden bzw. käuflich erworben werden. Parallel können von den gemeindlichen Gremien die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden.

Für die Realisierung der hierzu geforderten Ausgleichsmaßnahme „Anlegen von Feldlerchenfenster auf einer Ackerlandfläche“ konnte ein Landwirt gewonnen werden, dem im Gegenzug eine gemeindliche Pachtlandfläche zur Verfügung gestellt wird.

zu 12:

Die Jahresabschlusssitzung der Gemeindevertretung soll am Mittwoch 13.12.2023 um 19.00 Uhr im DGH Dirlammen stattfinden. Im Anschluss ist das Jahresabschlussessen in der Gaststätte Seling geplant.

Ansonsten keine weiteren Anfragen und Mitteilungen.

Die Sitzung ist um 21.10 Uhr beendet.

C. Schößler,

Schriftführerin

Hans-Jürgen Herbst,

Vorsitzender