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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal, Ortsteil Hopfmannsfeld

Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr.3 BauGB im Bereich „Schlitzgasse“

Inkrafttreten der Ergänzungssatzung gemäß § 10 Abs.3 Baugesetzbuch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal hat am 18.09.2024 die o.g. Ergänzungssatzung gemäß § 10 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Gemäß § 10 Abs.3 BauGB tritt die Ergänzungssatzung mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Die Ergänzungssatzung und die Begründung werden in der Gemeindeverwaltung Lautertal Vogelsbergkreis, Zimmer 1, Rathausstraße 3, 36369 Lautertal, während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs.3 Satz 2 BauGB). Gemäß § 10a Abs.2 BauGB wird die rechtskräftige Ergänzungssatzung mit Begründung ergänzend auf der Internetseite der Homepage der Gemeinde (https://www.lautertal-vogelsberg.de/rathaus-politik/a-bis-z/b/bauleitplanung.html) sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingestellt.

Das Verfahren wurde i.S.d. § 34 Abs. 6 BauGB gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ist die Ergänzungssatzung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt worden, eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB, in der über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Satzung berücksichtigt wurden, erfolgt nicht.

Gemäß § 215 Abs.2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs.1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie Abs.4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Übersichtskarte 1

Plangebiet

Ergänzungssatzung im Bereich „Schlitzgasse“ im Ortsteil Hopfmannsfeld