Nach § 123 a Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde zur Information von Gemeindevertretung und Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In dem Bericht sind die Beteiligungen an Unternehmen des Privatrechts aufzuführen, wenn die Gemeinde mindestens 20 % der Anteile hält.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal hat hierzu in ihrer Sitzung am 31.01.2024 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) verfügt über keine Beteiligungen im Sinne des § 123 a Abs. 1 HGO. Ein Beteiligungsbericht nach § 123 a Abs. 2 HGO wird daher nicht erstellt.“
Dieser Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.