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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl I S. 90) hat die Gemeindevertretung am 22.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

6.653.400 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

6.640.300 EUR

mit einem Saldo von

13.100 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

99.500 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

40.000 EUR

mit einem Saldo von

59.500 EUR

mit einem Überschuss von

72.600 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

469.500 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

390.100 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.532.100 EUR

mit einem Saldo von

-1.142.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.136.300 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

293.200 EUR

mit einem Saldo von

843.100 EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

170.600 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.136.300 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungenim Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.100.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

250 %

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

300 %

2.

Gewerbesteuer auf

385 %

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

I. Deckungsfähigkeit

1.

Innerhalb des Gesamtergebnishaushalts sind alle Personal- und Versorgungsaufwendungen gegenseitig deckungsfähig (§ 20 Abs. 2 GemHVO). Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget (§ 4 Abs. 1 GemHVO).

2.

Innerhalb eines Budgets sind,

a)

die Ansätze der veranschlagten zahlungswirksamen Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig (§ 20 Abs. 1 GemHVO).

b)

die Ansätze der veranschlagten Auszahlungen für Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen gegenseitig deckungsfähig (§ 20 Abs. 3 GemHVO).

3.

Die Haushaltsmittel des Sachkontos 11104.68610200 „Dorfbudget“ sind gem. § 20 Abs. 2 GemHVO einseitig deckungsfähig zugunsten der Sachkontengruppen 60, 61, 67, 68, 69 und 71.

4.

Mehrerträge der Buchungsstelle 61101.55530000 (Gewerbesteuer) können gem. § 19 GemHVO den Ansatz der Mehraufwendungen der Buchungsstellen 61101.73801000 (Gewerbesteuerumlage) und 61101.73801100 (Heimatumlage) erhöhen.

5.

Mehreinzahlungen einer Investitionsmaßnahme können gem. § 19 GemHVO den Ansatz der entsprechenden Auszahlungsstelle erhöhen.

II. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Unerheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO sind

1.

Überplanmäßige Aufwendungen bis zu 5 % des Haushaltsansatzes, außerplanmäßige Aufwendungen bis zu 5.000,00 €.

2.

Überplanmäßige Auszahlungen bis zu 5 % des Haushaltsansatzes, außerplanmäßige Auszahlungen bis zu 10.000,00 €.

Aufwendungen und Auszahlungen, die auf gesetzlicher, vertraglicher oder tarifvertraglicher Verpflichtung beruhen.

Lautertal (Vogelsberg), den 23.01.2025

gez.
Bürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2, § 3 und § 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Lauterbach, 05.02.2025

Genehmigung

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)

1.

den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Lautertal für das Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von

1.136.300 €

(in Worten: eine Million einhundertsechsunddreißigtausenddreihundert Euro)

gemäß § 103 Abs. 2 HGO,

2.

den in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Lautertal für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

4.100.000 €

(in Worten: vier Millionen einhunderttausend Euro)

gemäß § 102 Abs. 4 HGO und

3.

den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung genannten Höchstbetrag der Liquiditätskre-dite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von

500.000 €

(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 HGO.

Der Landrat des Vogelsbergkreises
als Behörde der Landesverwaltung
Kommunalaufsicht
Gez. Dr. Mischak
Dr. Mischak
Landrat

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.02. bis 21.02.2025 im Rathaus, Rathausstraße 3, 36369 Lautertal-Hörgenau, Amtszimmer des Bürgermeisters, während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich aus.

Lautertal (Vogelsberg), den 12.02.2025

Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal
Becker
Bürgermeister