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Lautertaler Nachrichten
Ausgabe 8/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Klimaförderrichtlinie der Gemeinde Lautertal

Hiermit möchten wir darauf hinweisen, dass die Fördermittel der Förderrichtlinie für 2025 bereits mit zahlreichen Anträgen belegt sind und somit keine neuen Anträge mehr entgegengenommen werden können.

Die Förderrichtlinie umfasst ein Volumen von 15.000 Euro im Jahr. In der Richtlinie ist hierzu folgendes geregelt:

„Die Zahlung des Zuschusses erfolgt nach Fertigstellung und Abnahme durch die Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) sofern die haushaltsrechtlichen Erfordernisse gegeben sind.“

Somit können Anträge, die über das verfügbare Haushaltsvolumen hinausgehen, nicht berücksichtigt werden. Ab 2026 ist eine Antragsstellung wieder möglich.

Wir bitten um Beachtung.