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Lindener Nachrichten
Ausgabe 10/2023
Sprechstunden der Stadtverwaltung
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Sprechstunden der Stadtverwaltung

Öffnungszeiten

des Bürgerbüros der Stadt Linden

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Das Bürgerbüro ist ab Montag, dem 16. Januar 2023 täglich wieder ausschließlich mit vorheriger Terminvergabe geöffnet.

Öffnungszeiten MIT vorheriger Terminvereinbarung:

montags  —  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

dienstags  —  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

mittwochs  — 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

donnerstags  —  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

freitags  —  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Termine können ganz einfach unter www.linden.de, den nebenstehenden QR-Code oder telefonisch unter 06403 605-300 vereinbart werden.

Wichtige Kontaktdaten des Fachdienstes Bürgerservice

Zentrale:  —  06403 605-0

E-Mail: info@linden.de

Bürgerbüro:  —  06403 605-300

E-Mail: buergerbuero@linden.de

Standesamt:  —  06403 605-39 oder -56

E-Mail: standeamt@linden.de

Bauhof

Bei Wasserrohrbrüchen und ähnlichen Notfällen ist der Bauhof der Stadt Linden, 24 Stunden - rund um die Uhr, über die Telefon-Nummer 01523-4649900 oder 605-41 zu erreichen.

Ausländerbeauftragter

Anfragen derzeit unter:

abrahamian1954@yahoo.com

ODER  — 0177 1484985

Der Ausländerbeauftragte der Stadt Linden, Herr Abraham Abrahamian, führt seine Sprechstunden jeweils mittwochs von 15:00 - 16:00 Uhr im Rathaus der Stadt Linden, Dachgeschoss, Zimmer 402, durch. Integrationsberatung aus eigener Erfahrung, Lösung/Beratung Nachbarschaftsstreit zwischen Ausländern und Deutschen.

Ortsgerichte der Stadt Linden

In der Stadt Linden ist für die Stadtteile Großen-Linden und Leihgestern jeweils ein Ortsgericht gebildet.

Zuständig für den Stadtteil Großen-Linden

ist das Ortsgericht Linden I:

Hans Ulrich Heymann

(Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher)

Telefon —  (06403) 2990

uli_heymann@t-online.de

Zuständig für den Stadtteil Leihgestern

ist das Ortsgericht Linden II:

Fritz Jung (Ortsgerichtsvorsteher)

Telefon  — (06403) 9299785

fritz.jung@iesy.net

Wer eines der nachstehend aufgeführten Anliegen hat, kann sich direkt telefonisch oder per Mail an das jeweils zuständige Ortsgericht wenden. Es erfolgt dann individuell eine Absprache zur Regelung der Angelegenheit. Da die Ortsgerichte ehrenamtlich verwaltet werden, ist es möglich, dass bei einem ersten Anruf der Ansprechpartner nicht direkt erreichbar ist, ein weiterer späterer Anruf dürfte zum Erfolg führen. Eine Abspracheregelung über die Stadtverwaltung ist entbehrlich, die Ortsgerichte zählen nicht zu den Ämtern der Stadt.

Sprechstunden werden von den Ortsgerichten derzeit nicht durchgeführt.

Aufgaben der Ortsgerichte

Zu den wesentlichen Aufgaben der Ortsgerichte zählen:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden (eine Beglaubigung aus dem Personenstandsbuch -Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde- ist NICHT möglich, dafür ist das Standesamt der jeweiligen Kommune zuständig)
  • Schätzungen von Grundstücken auf Antrag eines Beteiligten
  • Erstellung von Sterbefallanzeigen

Für die Erfüllung vorstehender Aufgaben erheben die Ortsgerichte Gebühren gemäß des Ortsgerichtsgesetzes.

Schiedsamt Linden I

Die Aufgaben des Schiedsamtes Linden werden wahrgenommen von

Schiedsmann

Roland Schmandt — Telefon 4110

E-Mail: roland.schmandt@schiedsmann.de

bzw. Stellvertretenden Schiedsmann

Hans Ulrich Heymann — Telefon 2990

E-Mail: uli_heymann@t-online.de