Die Bundesregierung unterstützt den Bereich Elektromobilität mit umfangreichen Förderaktivitäten. Ziel ist es, den Verkehrssektor energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher zu gestalten. Gleichzeitig sollen vor allem für den Straßenverkehr neue, regenerative Energiequellen erschlossen und so die Abhängigkeit vom Erdöl verringert werden. Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode sieht weiter eine Förderung der Elektromobilität vor, um besonders das Thema Luftreinhaltung in Städten zu adressieren.
Ab dem 9. März 2023 bis zum 20. April 2023 öffnet sich das Förderfenster des Bundes zur Förderung von E-Fahrzeugen und entsprechender Ladeinfrastruktur. Förderungen müssen beim Projektträger Jülich (ptv) über das easy-online Fördertool eingereicht werden. Aufgerufen sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen in diesem Zeitraum Anträge zu stellen.
Gefördert werden durch den Bund Vorhaben ab 15.000,- € und bis zu 1 Mio. € (netto) pro antragstellende Organisation. Anträge können ab dem 09. März bis zum 20. April 2023 über das easy-Online-Förderportal eingereicht werden.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr www.bmdv.bund.de einsehbar.
Projektträger Jülich (PtJ)
Fachbereich Elektromobilität und Verkehrskonzepte (EVI 2)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel: (030) 20199-3500
E-Mail: ptj-evi2-emob@fz-juelich.de