Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens von Stadtverordneten gemäß §§ 33 und 34 Kommunalwahlgesetz (KWG)
Gemäß § 33 ff. des Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 58 Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich bekannt, dass der nachstehend für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden unter laufender Nr. 10 des Wahlvorschlages der Partei Bündnis 90 / Die Grünen, gewählter Bewerber Herr Eberhard von der Decken, Weimarer Str. 20a, 35440 Linden durch schriftliche Erklärung sein Mandat als Stadtverordneter in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden niedergelegt hat und stelle sein Ausscheiden aus der Stadtverordnetenversammlung fest.
Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt an die Stelle des ausgeschiedenen Mandatsträgers der oder die nachstehend/e noch nicht berufene Bewerber/in mit den meisten Stimmen nach.
Aufgrund der Mandatsverzichte der Partei Bündnis 90 / Die Grünen von Herr Robert Kreuzinger-Ibe lfd. Nr. 11, Frau Susanne Rabe-Sack lfd. Nr. 12, Herrn Michael Knetsch lfd. Nr. 13 und Maren Reinecke lfd. Nr. 14 rückt somit unter lfd. Nr. 15 der Partei Bündnis 90 / Die Grünen,
Herr Carsten Wicker, Goethestr. 5, 35440 Linden nach.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Linden, Konrad-Adenauer-Straße 25, 35440 Linden, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Über den Einspruch entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung steht den Beteiligten (=Wahlberechtigte, die Einspruch erhoben haben, Vertreter, dessen Wahl unmittelbar angefochten wird oder dessen Ausscheiden zu prüfen ist) innerhalb eines Monats nach Zustellung oder Verkündigung die Klage im Verwaltungsstreitverfahren zu.
Linden, 05.03.2024