Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 (BGBl. I, S. 367) in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit folgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:
Wegen der Durchführung des Marienmarktes (26.03.2023) werden folgende Straßen und Verkehrsflächen in der Zeit vom Freitag, 24.03.2023, 12:00 Uhr bis zum Montag, 27.03.2023, 09:00 Uhr
voll gesperrt:
Obergasse, Junkergasse von Obergasse bis einschließlich Parkplatz am evangelischen Gemeindezentrum, Ludwigstraße von Obergasse bis Einmündung Alte Heerstraße/Moltkestraße mit Festplatz an der TV-Halle.