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Lindener Nachrichten
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Richtlinie Sportlerehrung

zur Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern der Stadt Linden

Die Stadt Linden erkennt die gesellschaftliche Bedeutung und die positiven sozialen, pädagogischen und gesundheitlichen Funktionen des Sports und dessen Trägerinstitutionen an. Dem Wettkampf- und Spitzensport kommt in diesem Zusammenhang neben seiner Vorbildwirkung eine gesonderte Funktion als Imageträger für die Stadt Linden zu. Der Magistrat hat daher am 28.07.2008 beschlossen, die sportlichen Leistungen und Erfolge der Mitglieder der Lindener Sportvereine und in Linden wohnende, bzw. für Lindener Sportvereine aktiven Sportlerinnen und Sportler in Form einer öffentlichen Ehrung zu würdigen und entsprechende Richtlinie zu erlassen. Diese wurde am 26.02.2026 von dem Magistrat der Stadt Linden angepasst und aktualisiert.

§ 1 Zweck der Ehrung

(1)

Die Stadt Linden würdigt herausragende sportliche sowie besondere Verdienste im Bereich des Sports.

(2)

Die Ehrungen dienen der Förderung des Sports in Linden, der Stärkung des gesellschaftlichen Gedankens sowie der öffentlichen Anerkennung von Vorbildern für die Lindener Bürgerschaft.

§ 2 Kreis der zu Ehrenden

(1)

Geehrt werden können:

 

Sportlerinnen und Sportler mit Wohnsitz in Linden,

 

Sportlerinnen und Sportler, die für einen in Linden ansässigen Sportverein starten, selbst jedoch nicht in Linden wohnen,

 

Mannschaften von Sportvereinen mit Sitz in der Stadt Linden,

 

Schülerinnen und Schüler der Lindener Schulen, die sportliche Leistungen im Rahmen schulischer Wettbewerbe erbracht haben,

 

Schulmannschaften der Lindener Schulen

(2)

Die Ehrung erfolgt unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder körperlichen Voraussetzungen. Leistungen im inklusiven und paralympischen Sport werden ausdrücklich berücksichtigt.

§ 3 Voraussetzungen für eine Ehrung

(1)

Sportliche Leistungen können ab folgenden Ebenen berücksichtigt werden:

 

Kreismeisterschaften oder vergleichbare Wettbewerbe,

 

Gau-, Bezirks- Landes-, Bundes- oder internationale Meisterschaften,

 

Aufstiege in höhere Spielklassen,

 

Besondere sportliche Leistungen ohne Titel, sofern sie eine außergewöhnliche Bedeutung für den Lindener Sport darstellen

 

Erfolge im Rahmen regional und überregionaler schulischer Wettbewerbe, insbesondere „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics", Schulamts- oder Landesentscheide sowie vergleichbare schulische Sportwettbewerbe.

(2)

Die Leistungen müssen im jeweiligen Kalenderjahr erbracht worden sein.

§ 4 Meldung von Vorschlägen

(1)

Vorschläge für Ehrungen können einreichen:

 

Lindener Sportvereine,

 

die Lindener Schulen,

 

der Magistrat der Stadt Linden,

(2)

Die Meldung der Vorschläge erfolgt jährlich bis zum 31. Januar an die Stadt Linden.

(3)

Eigenmeldungen sind zulässig, bedürfen jedoch der Bestätigung durch den jeweiligen Verein oder die jeweilige Schule.

§ 5 Entscheidungsgremium

(1)

Über die Vergabe der Ehrungen entscheidet ein Gremium bestehend aus:

 

Einer städtischen Mitarbeiterin oder städtischen Mitarbeiters, bestimmt durch den Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung,

 

einer Jugendpflegerin oder einem Jugendpfleger der Stadt Linden,

 

sowie der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister der Stadt Linden.

(2)

Das Gremium entscheidet mit einfacher Mehrheit.

(3)

Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung besteht nicht.

§ 6 Formen und Stufen der Ehrung

(1)

Die Ehrung erfolgt je nach sportlicher Leistung in folgenden Stufen:

 

a.

Urkunde und Geschenk

 

 

Diese Ehrungsstufe wird verliehen bei:

 

 

1. Platz bei Kreismeisterschaften oder vergleichbaren Wettbewerben,

 

 

1. - 3. Platz bei Gau- und Bezirksmeisterschaften,

 

 

2. - 5. Platz bei Hessenmeisterschaften,

 

 

1. Platz bei einem Schulsportwettbewerb auf Kreis- oder Bezirksebene,

 

 

2. - 3. Platz bei einem Schulsportwettbewerb auf Landesebene.

 

b.

Ehrenurkunde und Geschenk

 

 

Diese Ehrungsstufe wird verliehen bei:

 

 

1. Platz bei Hessenmeisterschaften,

 

 

1. - 3. Platz bei Regionalmeisterschaften,

 

 

Teilnahme an Deutschen Einzel- oder Mannschaftsmeisterschaften,

 

 

1. Platz bei einem Schulsportwettbewerb auf Landesebene,

 

 

1. - 3. Platz bei einem Schulsportwettbewerb auf Bundesebene.

 

c.

Ehrenurkunde, Geschenk und Pokal

 

 

Diese höchste Ehrungsstufe wird verliehen bei:

 

 

1. Platz bei einer Deutschen Meisterschaft,

 

 

Berufung in eine Nationalmannschaft,

 

 

Nachweis eines offiziell anerkannten deutschen Rekordes oder einer offiziellen deutschen Jahresbestleistung.

(2)

Die Stadt Linden kann ergänzend moderne Formen der Anerkennung nutzen, insbesondere Veröffentlichung auf der städtischen Internetseite, in sozialen Medien sowie in städtischen Publikationen.

(3)

Die Art der Geschenke (Gutscheine, sportbezogene Präsente, persönliche Erinnerungsstücke, o.ä.) wird vom Entscheidungsgremium festgelegt und kann jährlich angepasst werden.

§ 7 Ehrungsveranstaltung

(1)

Die Ehrungen werden in der Regel einmal jährlich im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung der Stadt Linden vorgenommen.

(2)

Die Veranstaltung soll in einer Zusammenarbeit mit den Lindener Sportvereinen und Schulen gestaltet werden und der Präsentation des vielfältigen Lindener Sportlebens dienen.

(3)

Schulen, Vereine und Familien der Geehrten sollen aktiv einbezogen werden.

(4)

Die Ehrung wird von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister durchgeführt.

§ 8 Besondere Bestimmungen

(1)

Kinder und Jugendliche werden in besonderer Weise berücksichtigt

(2)

Doppel- oder Mehrfachauszeichnungen (z.B. Mannschaft und Einzelperson) sind zulässig.

(3)

Die Stadt Linden kann in begründeten Ausnahmefällen Ehrungen außerhalb des regulären Verfahrens vornehmen.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Richtlinie tritt die am 28.07.2008 beschlossene Richtlinie zur Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern der Stadt Linden außer Kraft.

Linden, den 26.02.2026

DER MAGISTRAT
gez. Fabian Wedemann
Bürgermeister