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Lindener Nachrichten
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Kommunalwahl 2026 – Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden

Öffentliche Bekanntmachung

Kommunalwahl 2026 – Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden

Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens von gewählten Bewerbern gemäß §§ 33 und 34 Kommunalwahlgesetz (KWG)

Mit Schreiben vom 26.03.2026, hat Herr Fabian Wedemann (CDU) sein Mandat als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden gemäß § 33 Abs. 1 KWG niedergelegt. Es wird hiermit festgestellt, dass nach § 33 Abs. 3 KWG Herr Fabian Wedemann aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden ausgeschieden ist.

Somit rückt als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages „CDU", Frau Julia Mergenthaler in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden nach § 34 Abs. 1 KWG nach.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG, binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen Einspruch beim Wahlleiter der Stadt Linden einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Linden, Konrad-Adenauer-Straße 25, 35440 Linden, einzulegen.

Linden, 27.03.2026

gez.
Andreas Reuter
Besonderer Wahlleiter der Stadt Linden