Mit Schreiben vom 02.04.2026, hat Herr Dr. Thomas Krzizok (AfD) sein Mandat als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden gemäß § 33 Abs. 1 KWG niedergelegt. Es wird hiermit festgestellt, dass nach § 33 Abs. 3 KWG Herr Dr. Thomas Krzizok aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden ausgeschieden ist.
Somit rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages „AfD“, Herr Juri Lange in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden nach § 34 Abs. 1 KWG nach.
Weiterhin hat mit Schreiben vom 07.04.2026, Frau Selina Sanbakli (Die Linke) ihr Mandat als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden gemäß § 33 Abs. 1 KWG niedergelegt. Es wird hiermit festgestellt, dass nach § 33 Abs. 3 KWG Frau Selina Sanbakli aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden ausgeschieden ist.
Somit rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages „Die Linke“, Herr Julian Doerk in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden nach § 34 Abs. 1 KWG nach.
Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG, binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen Einspruch beim Wahlleiter der Stadt Linden einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Linden, Konrad-Adenauer-Straße 25, 35440 Linden, einzulegen.
Linden, 17.04.2026