Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden am 14.04.2026 folgende 6. Änderung zur Hauptsatzung beschlossen:
§ 1
Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben an den Magistrat
Absatz 3 wird ergänzt um folgende Nr. 10
Die Stadtverordnetenversammlung überträgt dem Magistrat gem. § 50 Abs. 1 HGO und § 103 Abs. 1 HGO die Entscheidung über folgende Angelegenheiten
10. | Die Entscheidung über die Zustimmung nach § 36a BauGB für die Fälle des § 31 (3) BauGB und des § 34 (3b) BauGB. |
Die 6. Änderungssatzung tritt nach erfolgter Bekanntmachung in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Siegel
Linden, den 21.04.2026