Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden am 14.04.2026 folgende 7. Änderung zur Hauptsatzung beschlossen:
§ 2 der Hauptsatzung der Stadt Linden wird wie folgt geändert:
§ 2
Bildung von Ausschüssen
| (1) | Die Stadtverordnetenversammlung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse: | |
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| 1. | Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss (HFS) |
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| 2. | Stadtentwicklung und Umweltausschuss (SUA) |
| (2) | Die Ausschüsse haben jeweils 13 Mitglieder. | |
| (3) | Unbeschadet der gesetzlichen Aufgaben des Haupt- u. Finanzausschusses kann die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss die Geschäftsverteilung der Ausschüsse festlegen. | |
Die 7. Änderungssatzung tritt nach erfolgter Bekanntmachung in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen
Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Siegel
Linden, den 21.04.2026