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Lindener Nachrichten
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Auslegung Schöffenliste

Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden in ihrer Sitzung am 23. Mai 2023 beschlossene Liste der Personen, die zum Amt eines Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 berufen werden können, liegt gemäß § 36 Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Zeit vom 31. Mai 2023 bis 7. Juni 2023 während der Dienststunden in der Stadtverwaltung Linden, Konrad-Adenauer-Straße 25, Zimmer 203, zur Einsicht offen.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit Begründung, dass in die Liste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach § 33, 34 GVG nicht vom aufgenommen werden sollten, beim Magistrat der Stadt Linden, Konrad-Adenauer-Straße 25, 35440 Linden, erhoben werden.