Die Stadtverordnetenversammlung hat am 23.04.2024 folgende 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:
Die Hauptsatzung der Stadt Linden vom 02. Juli 2013 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 20. April 2021 wird wie folgt geändert:
| 1. | In § 2 wird folgender Absatz 3 angefügt: |
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| „(3) Unbeschadet der gesetzlichen Aufgaben des Haupt- und Finanzausschusses kann die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss die Geschäftsverteilung der Ausschüsse festlegen.“ |
| 2. | In § 3 Abs. 2 wird |
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| a) in Satz 1 hinter dem Wort „eine“ das Wort „Vorsitzende“ eingefügt, |
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| b) in Satz 2 „/oder“ gestrichen, |
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| c) als neuer Satz 3 angefügt: „Mit der Wahl der Liste der Stellvertreterinnen und Stellvertreter wird eine Reihenfolge bestimmt.“ |
| 3. | In § 9 wird „im Internet“ gestrichen. |
Diese Änderungssatzung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.