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Lindener Nachrichten
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Nachrücken Michael Schwarz FW

Öffentliche Bekanntmachung

Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden am 14.03.2021

Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens von Stadtverordneten gemäß §§ 33 und 34 Kommunalwahlgesetz (KWG)

Gemäß § 33 ff. des Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 58 Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich bekannt, dass der nachstehend für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden unter laufender Nr. 6 des Wahlvorschlages der Partei Freie Wähler Linden, gewählte Bewerberin Frau Franziska Schaffer-Gawenda, Potsdamer Str. 6, 35440 Linden durch schriftliche Erklärung ihr Mandat als Stadtverordnete in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden niedergelegt hat und stelle sein Ausscheiden aus der Stadtverordnetenversammlung fest.

Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt an die Stelle des ausgeschiedenen Mandatsträgers der oder die nachstehend/e noch nicht berufene Bewerber/in mit den meisten Stimmen nach.

Aufgrund der Mandatsverzichte der Partei Freie Wähler Linden von Herrn Alexander Stolz lfd. Nr. 7 und Herrn Hans Bausch lfd. Nr. 8, rückt somit unter lfd. Nr. 9 der Partei Freie Wähler Linden,

Herr Michael Schwarz, Heeggraben 12, 35440 Linden nach.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Linden, Konrad-Adenauer-Straße 25, 35440 Linden, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Über den Einspruch entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung steht den Beteiligten (=Wahlberechtigte, die Einspruch erhoben haben, Vertreter, dessen Wahl unmittelbar angefochten wird oder dessen Ausscheiden zu prüfen ist) innerhalb eines Monats nach Zustellung oder Verkündigung die Klage im Verwaltungsstreitverfahren zu.

Linden, 23.05.2024

gez.
Fabian Wedemann
Der Gemeindewahlleiter