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Lindener Nachrichten
Ausgabe 24/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan Nr. 51 Nördlich Breiter Weg - 6. Änderung im Bereich Wiesengrundschule

Bauleitplanung der Stadt Linden, Stadtteil Leihgestern

Bebauungsplan Nr. 51 „Nördlich Breiter Weg“ - 6. Änderung im Bereich „Wiesengrundschule“

(Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Entwurfsoffenlage

(1)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden hat am 19.05.2026 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Nördlich Breiter Weg“ - 6. Änderung im Bereich „Wiesengrundschule“ im Stadtteil Leihgestern (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) beschlossen.

(2)

Der räumliche Geltungsbereich ist im Norden des Stadtteiles zu verorten und liegt nördlich der Straße Am Festplatz und westlich der Gießener Straße. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst in der Flur 1 die Flurstücke 421/2tlw., 421/4, 421/11tlw und 985/5tlw. sowie in der Flur 3 die Flurstücke 471tlw., 484/1, 483/4, 489tlw., 489/2, 489/3, 572, alle Gemarkung Leihgestern.

(3)

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Optimierung der internen Nutzungsaufteilung innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches. Hierdurch soll ein Ergänzungsbau im Bereich der Schule planungsrechtlich gesichert sowie die Neustrukturierung des zentralen Parkplatzes ermöglicht werden.

Die bisherige gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB festgesetzte Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule sowie die Öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“ werden bezüglich der internen Aufteilung im Plangebiet entsprechend angepasst. Insgesamt erfolgt eine Optimierung des bauplanungsrechtlichen Innenbereiches, so dass die Änderung gemäß § 13a BauGB vorgenommen werden kann.

(4)

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(5)

Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Hs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.

(6)

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das beschleunigte Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.

(7)

In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Plankarte und Begründung mit integriertem landschaftspflegerischen Fachbeitrag) in der Zeit vom

15.06.2026 – 17.07.2026 einschließlich

im Internet auf der Homepage der Stadt https://www.linden.de/stadt/planen-bauen/bauleitplanung veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Linden, Konrad-Adenauer-Straße 25, Zimmer 307, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung, vorzugsweise nach Terminvereinbarung. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de oder bauleitplanung@linden.de möglich.

(8)

Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Planung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach BauGB beauftragt.

(9)

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bauleitplanung der Stadt Linden, Stadtteil Leihgestern

Bebauungsplan Nr. 51 „Nördlich Breiter Weg“ – 6. Änderung im Bereich „Wiesengrundschule“

Übersichtskarte

 

 

Ausschnitt genordet, ohne Maßstab