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Lindener Nachrichten
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Stadt Linden

Die Stadt Linden bildet gem. § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung einen Seniorenbeirat. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden hat in ihrer Sitzung am Dienstag, dem 12. Juli 2022 die 1. Änderung der „Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Stadt Linden“ beschlossen. Diese wird nachfolgend öffentlich bekanntgemacht.

Artikel I

Die „Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Stadt Linden“ wird wie folgt geändert:

In § 3 Abs. 4 „Zusammensetzung und Bildung, Wahl der stimmberechtigten Mitglieder“, wird die Wahlzeit von 2 auf 5 Jahre erhöht.

Artikel II

Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Geschäftsordnung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahren eingehalten wurden.

Linden, den 29.07.2022

Der Magistrat der Stadt Linden
gez.
Harald Liebermann
Erster Stadtrat