Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden hat in ihrer Sitzung am 23.04.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 70 „Spielplatz Nördlich Breiter Weg“ beschlossen.
Die Stadt Linden plant im Stadtteil Leihgestern in Nachbarschaft zum Neubaugebiet „Nördlich Breiter Weg“ die Errichtung eines neuen Kinderspielplatzes. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben durch Festsetzung einer „öffentlichen Grünfläche“ (mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“) geschaffen werden. Ergänzend erfolgt in einem Teilbereich des Bebauungsplans eine Festsetzung von „privaten Grünflächen“ als Erholungsgärten. Der geplante Spielplatz befindet sich an zentraler Stelle zwischen den unterschiedlichen Siedlungsbereichen im Norden von Leihgestern. Der Standort besitzt somit sehr gute Voraussetzungen für eine wohnungsnahe Versorgung mit Spielanlagen für Kinder.
Folgende Flurstücke in der Gemarkung Leihgestern werden überplant:
Flur 1: 469/1, 470/1, 471/1, 473, 474/1, 474/2, 1004 (tw.), 1070 (tw.), 1071 (tw.)
Flur 3: 541 (tw.)., 599 (tw.).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans besitzt eine Größe von ca. 0,6 ha.
Die räumliche Lage des Plangebiets geht aus der nachstehenden Übersichtskarte hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Vorentwurfsunterlagen sowie der Inhalt der Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 70 „Spielpatz Nördlich Breiter Weg “ inkl. Begründung und Konzeptentwurf zum Umweltbericht werden im Zeitraum vom
Montag, den 26.08.2024 bis einschließlich
Freitag, den 27.09.2024
im Internet auf der Homepage der Stadt Linden unter dem nachfolgend genannten Link:
https://www.linden.de/umwelt-bauen-wirtschaft/bauen-gebuehren/bebauungsplaene.html
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Stadt Linden, Konrad-Adenauer-Straße 25, 35440 Linden, Fachbereich 3, Zimmer 307, während der allgemeinen Dienststunden im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Vorzugsweise wird um Terminvereinbarung, unter Tel. 06403-605-18, gebeten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Stellungnahmen und Anregungen können im o.g. Zeitraum abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse: bauleitplanung@linden.de übermittelt werden. Sie können auch in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung Linden geschickt oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die räumliche Lage des Plangebiets sowie der Vorentwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).
Räumliche Lage (OpenStreetMap – unmaßstäblich)
Räumlicher Geltungsbereich und
Entwurf des Bebauungsplans (unmaßstäblich)
Linden, den 12.08.2024