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Lindener Nachrichten
Ausgabe 33/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Linden, Leihgestern

Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung

im Bereich des Bebauungsplans „Spielplatz Nördlich Breiter Weg“

(Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB)

1.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden hat in ihrer Sitzung am 23.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich des Bebauungsplans Nr. 70 „Spielplatz Nördlich Breiter Weg“ beschlossen.

Die Stadt Linden plant im Stadtteil Leihgestern in Nachbarschaft zum Neubaugebiet „Nördlich Breiter Weg“ die Anlage eines neuen Kinderspielplatzes. Im rechtwirksamen FNP der Stadt Linden ist der Bereich als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Kleingarten“ dargestellt. Es soll eine Änderung des FNP durch Ergänzung der Darstellung der „Grünfläche“ um eine Signatur „Spielplatz“ erfolgen, um die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Spielplatznutzung in diesem Bereich zu schaffen. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung befindet sich an zentraler Stelle zwischen den unterschiedlichen Siedlungsbereichen im Norden von Leihgestern. Der Standort besitzt somit sehr gute Voraussetzungen für eine wohnungsnahe Versorgung mit Spielanlagen für Kinder.

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Leihgestern. Der Geltungsbereich befindet sich im nördlichen Siedlungsgebiet des Stadtteils und dort südlich des Neubaugebiets „Nördlich Breiter Weg“ und nördlich der Siedlungsflächen an der Straße „Breiter Weg“ und besitzt eine Größe von ca. 0,6 ha.

Durch die geringfügige Änderung des Bauleitplans werden die Grundzüge der Plankonzeption des FNP nicht berührt. Die FNP-Änderung wird daher nach den Vorschriften des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

Die räumliche Lage des Plangebiets geht aus der nachstehenden Übersichtskarte hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).

2.

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Entwurfsunterlagen zur FNP-Änderung im Bereich des Bebauungsplans „Spielpatz Nördlich Breiter Weg “ inkl. Begründung sowie der Inhalt der Bekanntmachung werden im Zeitraum vom

Montag, den 26.08.2024 bis einschließlich

Freitag, den 27.09.2024

im Internet auf der Homepage der Stadt Linden unter dem nachfolgend genannten Link:

https://www.linden.de/umwelt-bauen-wirtschaft/bauen-gebuehren/bebauungsplaene.html

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Stadt Linden, Konrad-Adenauer-Straße 25, 35440 Linden, Fachbereich 3, Zimmer 307, während der allgemeinen Dienststunden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Vorzugweise wird um Terminvereinbarung, unter Tel. 06403-605-18, gebeten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Stellungnahmen und Anregungen können im o.g. Veröffentlichungszeitraum abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse: bauleitplanung@linden.de übermittelt werden. Sie können auch in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung Linden geschickt oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Weiterhin wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die räumliche Lage des Plangebiets sowie der Entwurf der FNP-Änderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).

Räumliche Lage (OpenStreetMap – unmaßstäblich)

Räumlicher Geltungsbereich und

Entwurf der FNP-Änderung (unmaßstäblich)

Linden, den 12.08.2024

Der Magistrat der Stadt Linden
gez. Bürgermeister Fabian Wedemann