Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 11.01.2022 (Staatsanzeiger 09/2022 vom 28.02.2022, Seite 345) ist gemäß § 16 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976; BGBI. I S. 546; in der jeweils gültigen Fassung, die Teilnehmergemeinschaft (TG) des Flurbereinigungsverfahrens Dornholzhausen-Niederkleen als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.
Nach § 21 Abs. 1 und 5 FlurbG ist für jede Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen.
Hiermit werden alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten (Teilnehmer) sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger gemäß § 21 (2) FlurbG zu einer Teilnehmerversammlung mit Vorstandswahl eingeladen für
Freitag, 30. September 2022, um 17:00 Uhr
in das Bürgerhaus Niederkleen
Pestalozzistraße 1, 35428 Langgöns-Niederkleen
Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten oder deren Bevollmächtigte. Ich bitte Sie, einen Identitätsnachweis mitzubringen.
Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Teilnehmer vertritt, hat er insgesamt nur eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Eigentümers auszuweisen.
Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).
Der Vorstand der TG Dornholzhausen-Niederkleen soll aus drei ordentlichen Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern bestehen und wird für die Dauer von sieben Jahren gewählt. Die Wahl wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet.
Der Vorstand vertritt die Teilnehmergemeinschaft bei wichtigen Angelegenheiten im Flurbereinigungsverfahren und wirkt in verschiedenen Verfahrensabschnitten mit, unter anderem bei der Neugestaltung des Verfahrensgebietes, der Wertermittlung der am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Grundstücke und bei der Festlegung und Vergabe von Ausbaumaßnahmen. Er wirkt nicht mit bei der Festlegung der neuen Grundstücke der einzelnen Beteiligten.
Die Ladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Langgöns sowie den angrenzenden Kommunen Butzbach, Hüttenberg, Linden, Pohlheim, Schöffengrund und Waldsolms öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist die Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/VF2604 abrufbar.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Bitte informieren Sie sich über die am Veranstaltungstag gültigen Coronaregeln.