| 1. | Wahltag für die Wahl eines Seniorenbeirates in der Stadt Linden ist Mittwoch, der 14. Dezember 2022. Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich im Briefwahlverfahren. Der Wahltag ist der letzte Tag, an dem die Wahlbriefe bis spätestens 18.00 Uhr beim Wahlleiter der Stadt Linden, Rathaus, Konrad-Adenauer-Straße 25, eingegangen sein müssen. |
| 2. | Das Stadtgebiet Linden ist in folgende Briefwahlbezirke eingeteilt: |
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| Briefwahlbezirk Nr. 1 - Stadtteil Großen-Linden, |
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| Briefwahlbezirk Nr. 2 - Stadtteil Leihgestern. |
| 3. | Die stimmberechtigen Mitglieder des Seniorenbeirats werden in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl gewählt. |
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| Gewählt wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Jede Wählerin oder jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Mitglieder des Seniorenbeirats zu wählen sind. Die Stimmen können einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden. Jeder Bewerberin und jedem Bewerber kann die wahlberechtigte Person von ihren Stimmen eine oder höchstens neun Stimmen geben. |
| 4. | Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist und einen Wahlschein hat. |
| 5. | Alle Bürgerinnen und Bürger, die das 60. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben, erhalten die eingegangenen Wahlvorschläge der Bewerberinnen und Bewerber, die sich zur Wahl stellen wollen, sowie einen amtlichen Wahlschein per Brief und werden gleichzeitig zur Abgabe Ihrer Stimme innerhalb einer Frist aufgefordert. Diese Briefe werden den Wahlberechtigten ab dem 07.11.2022 postalisch zugestellt. |
| 6. | Wer einen Wahlschein hat kann an der Wahl durch Briefwahl teilnehmen. |
| 7. | Mit dem Wahlschein erhalten die Wahlberechtigten einen amtlichen Stimmzettel und einen dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschlag mit der Aufschrift Stimmzettelumschlag für die Seniorenbeiratswahl. |
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| Ferner |
| - | einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurück- zusenden ist und der Briefwahlbezirk aufgedruckt sind, |
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| und |
| - | ein amtliches Merkblatt für die Briefwahl, das den Ablauf der Briefwahl in Wort und Bild erläutert. |
| 8. | Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. |
| 9. | Die amtlichen Stimmzettel enthalten bei einer Mehrheitswahl die Ruf- und Familiennamen der Bewerberinnen und Bewerber. Jede wahlberechtigte Person hat so viele Stimmen wie der Seniorenbeirat Vertreterinnen und Vertreter hat. |
| 10. | Die Stimmenauszählung findet am Donnerstag, dem 15. Dezember 2022 ab 09:00 Uhr in den Briefwahlbezirken: |
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| Briefwahlbezirk Nr. 1 - Stadtteil Großen-Linden im Sozialraum des Rathauses, Konrad-Adenauer-Straße 25, 35440 Linden; |
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| Briefwahlbezirk Nr. 2 - Stadtteil Leihgestern im Magistratssitzungszimmer des Rathauses, Konrad-Adenauer-Straße 25, 35440 Linden statt. |
Die Auszählung ist öffentlich und wird durch Herrn Gemeindewahlleiter Tim Schneider geleitet.
Linden, den 05.09.2022