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Lindener Nachrichten
Ausgabe 40/2022
Infos des Klimamanagers
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Energiesparmaßnahmen der Bundesregierung beschlossen

- Technische Überprüfung von Gasheizung wird Pflicht ab 01.10.22

Das Bundeskabinett hat weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen, die kurz- und mittelfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Die kurzfristigen Regelungen sind bereits zum 1. September in Kraft getreten (bis 28. Februar 2023) und zum 1. Oktober 2022 treten mittelfristige Maßnahmen für zwei Jahre in Kraft.

Die beschlossenen Verordnungen für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen bilden den Rahmen für Energiesicherheit. Sie beinhalten konkrete Maßnahmen für die kommende und die übernächste Heizperiode und richten sich an die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte.

Seit September werden bereits in öffentlichen Nichtwohngebäuden die Temperaturen gesenkt sowie die Heizung privater Schwimm- und Badebecken mit Gas oder mit Strom aus dem Netz untersagt. Die Nutzung von leuchtenden bzw. lichtemittierenden Werbeanlagen wird von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. In beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, untersagt.

Vom 1. Oktober an gilt die Pflicht zu einer regelmäßigen technischen Überprüfung von Gasheizungen durch Fachpersonal z.B. Handwerker, Schornsteinfeger oder Energieberater. Betroffen von der Regelung sind Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen. Sie müssen innerhalb der kommenden zwei Jahre einen Heizungs-Check durchführen. In diesem Rahmen ist zu prüfen,

  1. ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
  2. ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
  3. ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
  4. inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.

Ein hydraulischer Abgleich wird Pflicht für Eigentümer von Wohngebäuden ab sechs Wohnungen, ebenso von Nichtwohngebäuden ab 1.000 m², sofern diese eine zentrale Wärmeversorgung auf Erdgasbasis aufweisen.

Die Verpflichtung zur Heizungsprüfung entfällt in Gebäuden, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden und in Gebäuden mit standardisierter Gebäudeautomation. Ebenso entfällt die Verpflichtung zur Heizungsprüfung, wenn innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensimimav.pdf?__blob=publicationFile&v=6

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensikumav.pdf?__blob=publicationFile&v=4