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Lindener Nachrichten
Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Pressemitteilung der Stadtverwaltung Linden zum Betrieb von Drohnen im Luftraum in Wohngebieten

Das Ordnungsamt der Stadt Linden informiert über die Benutzung von Drohnen im Luftraum von Wohngebieten

Flüge mit Drohnen bis zu 25 KG dürfen ohne behördliche Erlaubnis durchgeführt werden. Ein Einsatz darf ausschließlich in direkter Sichtweite des Fernpiloten, in maximaler Flughöhe von 120 Metern sowie in sicherem Abstand zu unbeteiligten Personen erfolgen. Ein Überfliegen von Menschenansammlungen sowie von gefährlichen Gütern ist nicht gestattet.

Für alle Drohnen besteht eine Versicherungspflicht zur Deckung der Haftung für mögliche Schäden.

In sogenannten „geografischen Gebieten“ ist der Einsatz einer Drohne jedoch grundsätzlich nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen möglich. „Geografische Gebiete“ sind u. a. Wohngrundstücke, Anlagen der kritischen Infrastruktur, Badestrände, Naturschutzgebiete, Unfall- oder Einsatzorte, Flughäfen oder Flugplätze. Der Einflug in geografische Gebiete ist aber z. B. durch entsprechende Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde möglich.

Weitere Informationen, Regeln und Abläufe für den Drohnenbetrieb in Deutschland finden Sie auf der Website www.dipul.de vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr.