Die oben genannte Allgemeinverfügung vom 01.07.2025 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Nach Überprüfung der Pegeldaten kann festgestellt werden, dass sich die Abflusssituation in den Gewässern innerhalb des Landkreises Gießen entspannt hat. Die Gewässer liegen mittlerweile überwiegend deutlich über dem Mittleren Niedrigwasserabfluss (MNQ). Diese Feststellung deckt sich auch mit Erkenntnissen aus den kürzlich getätigten Außenterminen an Gewässern.
Vor diesem Hintergrund ist es aus wasserwirtschaftlicher und -rechtlicher Sicht vertretbar, die Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme vom 01.07.2025 aufzuheben.
Gießen, den 21.10.2025