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Lindener Nachrichten
Ausgabe 44/2024
Infos Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde
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Ehrenamt freiwilliger Polizeidienst für Linden gesucht

Primäre Aufgaben sind die Hilfeleistung und Unterstützung

  • bei der vorbeugenden Straftatenbekämpfung,
  • bei der Überwachung des Straßenverkehrs,
  • des Streifendienstes
  • des Ermittlungs- und Fahndungsdienstes,
  • zur Sicherung und zum Schutz von Gebäuden und öffentlichen Anlagen

Der freiwillige Polizeidienst soll Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in vielfältigen Belangen sein, sicherheitsrelevante Situationen erkennen und das anständige Polizeirevier darüber schnell informieren bzw. selbst Hilfe leisten.

Neben den Selbsthilferechten erhalten sie Befugnisse aus dem Bereich der Gefahrenabwehr, verdächtige oder auffällige Personen zu befragen, Personalien festzustellen oder beispielsweise einen vorübergehenden Platzverweis zu erteilen. Jedoch wird es ihnen nicht gestattet sein, in die persönliche Freiheit einzugreifen.

Die freiwilligen Polizeihelfer werden nicht bewaffnet, sondern, zu ihrem eigenen Schutz, mit Pfefferspray ausgerüstet sein. Darüber hinaus erhalten sie Handys und Trillerpfeifen. Durch blaue Jacken mit Wappen des Landes Hessen und dem Aufdruck „Freiwilliger Polizeidienst“ sind sie für die Bevölkerung erkennbar.

Nur verantwortungsbewusste Bürger im Alter zwischen 21 und 62 Jahren, die offen, kontaktfreudig und lebenserfahren sind und die für die demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Hessischen Verfassung eintreten, haben gute Voraussetzungen für den freiwilligen Polizeidienst.

Helfer im Freiwilligen Polizeidienst als Ehrenamt für Linden gesucht

Der Einsatz des ehrenamtlichen Freiwilligen Polizeidienstes dient dem Ziel, insbesondere durch das

  • Zeigen von Präsenz,
  • Beobachten und
  • Melden

von Wahrnehmungen betreffend die öffentliche Sicherheit und Ordnung und vorbeugende Gespräche mit dem Bürger, die objektive und subjektive Sicherheitslage im Bereich Stadt Linden weiter zu verbessern.

Die Polizei kann ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, in den Freiwilligen Polizeidienst aufnehmen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber:

  • mindestens 18 Jahre, höchstens 65 Jahre alt ist,
  • gesundheitlich in der Lage ist, die übertragenen Aufgaben zu erfüllen,
  • einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen kann,
  • die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und
  • nach seiner/ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheint, die Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes zu erfüllen.

Die Polizei kann Bewerberinnen und Bewerber nur in den Freiwilligen Polizeidienst aufnehmen, wenn

  • sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten

u n d

  • sie nicht zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden sind.

Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens 50 Stunden. Sie findet nur in der Freizeit der Helferinnen und Helfer statt. Die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes sind ehrenamtlich tätig und erhalten dafür die im Rahmen des öffentlichen Dienstes übliche Aufwandsentschädigung.

Insgesamt stehen zurzeit in den Städten und Gemeinden Linden, Heuchelheim und Hungen, die das Projekt in einer interkommunalen Zusammenarbeit gemeinsam betreiben aktuell sieben ehrenamtliche Polizeihelferinnen und -helfer zur Verfügung.

Durch den Einsatz des Freiwilligen Polizeidienstes ist es möglich, das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu stärken und kontinuierlich Schwerpunktkontrollen aufrecht zu erhalten.

Zur Verstärkung des Teams suchen wir weitere Helferinnen und Helfer. Das Auswahlverfahren soll noch in diesem Jahr und die Ausbildung noch im Winter stattfinden.

Wer Interesse an dieser wichtigen ehrenamtlichen Tätigkeit hat und im Team der Polizei und des Freiwilligen Polizeidienstes in Linden im Verbund mit der Stadt Hungen und der Gemeinde Heuchelheim mitarbeiten möchte, richtet seine Bewerbung an die nachfolgende Anschrift der Polizeidirektion in Gießen.

Unter den nachfolgenden Telefonnummern und Anschriften können Sie weitere Informationen erhalten:

Polizeidirektion Gießen

Berliner Platz 1, 35390 Gießen

Herr KHK Greif - Telefon: 0641/7006-3063

E-Mail: PD-GI.PPMH@polizei.hessen.de