Die Stadtverordnetenversammlung hat am 23.09.2025 folgende 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:
Aufgrund der §§ 5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden in ihrer Sitzung am 23. September 2025 folgende 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Linden beschlossen:
Beirat für Senioren und Menschen mit Behinderung (BSB)
(1) | In der Stadt Linden wird ein Beirat für Senioren und Menschen mit Behinderung gebildet. |
Diese Änderungssatzung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.