Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland, erhebt auch die Stadt Linden eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung angemeldet werden.
Die Steuer für den ersten Hund beträgt 48,00 Euro. Weitere Steuersätze können der Hundesteuersatzung auf der Homepage der Stadt Linden entnommen werden.
Leider musste in der zurückliegenden Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind.
Im gesamten Stadtgebiet werden die Kontrollen zunehmen. Die Maßnahme soll deshalb in erster Linie im Sinne der Steuergerechtigkeit und im Interesse der Hundehalter, die ihre Hunde ordnungsgemäß angemeldet haben, dienen.
Gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Linden ist ein Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden. Falls bisher keine Anmeldung erfolgt ist, sind Hundehalter dazu verpflichtet, dies umgehend nachzuholen.
Bei nicht ordnungsgemäßer oder rechtzeitiger Anmeldung wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Vorher wird jedem Hundehalter nochmals die Möglichkeit gegeben, seinen Hund bzw. seine Hunde selbst anzumelden. Wird die Anmeldung bis zum 31.03.2025 vorgenommen, wird von der Einleitung eines Bußgeldverfahrens abgesehen.
Die Hundehalterin oder der Hundehalter ist verpflichtet den gehaltenen Hund/ die gehaltenen Hunde mit einer gültigen und sichtbaren Hundemarke zu versehen.
Die Vorlage zur Hundeanmeldung kann auf der Homepage der Stadt Linden unter Bürgerservice->Formularservice-> bei Fachdienst 4.1 heruntergeladen werden.
Ihr Ansprechpartner im Fachdienst 4.1 Finanzen und Steuer,
Frau Nadi Schimpf
Telefon: 06403-60551 oder per E-Mail: finanzverwaltung@linden.de