Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 09.12.2022 (GVBl S. 764), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden in der Sitzung am 19.11.2024 folgende
beschlossen:
Der nachstehend aufgeführte Paragraph wird wie folgt geändert:
| (1) | Die Stadt erhebt zur Deckung der Kosten im Sinne des § 10 Abs. 2 KAG Gebühren. |
| (2) | Die Gebühr bemisst sich nach der Menge (m³) des zur Verfügung gestellten Wassers. Ist eine Messeinrichtung ausgefallen oder wird der Stadt bzw. einem Beauftragten der Zutritt zu den Messeinrichtungen verweigert oder ist das Ablesen der Messeinrichtungen aus sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht erfolgt, schätzt die Stadt den Verbrauch nach pflichtgemäßem Ermessen. |
| (3) | Für die Herstellung von Gebäuden verwendetes Wasser (Bauwasser) wird die Benutzungsgebühr nur dann berechnet, wenn der Wasserverbrauch nicht durch Wasserzähler gemessen wird. Als Pauschalverbrauch werden je angefangene 100 m³ umbautem Raum 10 m³ Wasser zugrunde gelegt; nicht berechnet wird der in der Fertigbauweise errichtete umbaute Raum. |
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| Alternativ kann der Bauherr den tatsächlichen Wasserverbrauch durch ein Standrohr messen. Für das Ausleihen des Standrohres erhebt die Stadt eine Kaution in Höhe von 600,00 Euro. Die wöchentliche Ausleihgebühr beträgt 10,00 €. |
Die 3. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Linden tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Die vorstehende Artikelsatzung wurde am 06.12.2024 in den Lindener Nachrichten veröffentlicht.
Linden, den 06.12.2024
(Siegel)