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Lindener Nachrichten
Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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4. Änderung Wasserversorgungssatzung 01.01.2026

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.10.2019 (GVBl S. 310), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl. I S. 366), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden in der Sitzung am 25.11.2025 folgende

4. Änderung der Wasserversorgungssatzung [WVS]

beschlossen:

Artikel 1

Der nachstehend aufgeführte Paragraph wird wie folgt geändert:

§ 26 Benutzungsgebühren

(4)

Die Nettogebühr beträgt pro m³ Frischwasserbezug 2,40 EUR. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist hierin noch nicht enthalten.

Artikel 2

Die 4. Änderung der Wasserversorgungssatzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Linden, den 27.11.2025

Der Magistrat der Stadt Linden
gez. Fabian Wedemann
Bürgermeister