Die Stadt Linden schreibt das Ehrenamt des Wildschadenschätzers / der Wildschadenschätzerin für den Ortsteil Linden-Leihgestern gemäß den Vorgaben des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) aus. Zugleich umfasst die Tätigkeit die Vertretung des Wildschadenschätzers des Ortsteils Großen-Linden sowie die Mitwirkung als stellvertretender Forstschadenschätzer / stellvertretende Forstschadenschätzerin nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Bewertung von Forstschäden.
Die Amtszeit beträgt 4 Jahre, beginnend am 01.04.2026 und endend am 31.03.2030.
Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber:
Bewerbung und Kontakt:
Es genügt eine Kurzbewerbung mit Angaben zur Person und zur fachlichen Eignung.
Stadt Linden
Fachdienst 2.2. – Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ansprechpartner: Herr Schupp
E-Mail: m.schupp@linden.de
Telefon: 06403 605-66
Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den genannten Unterlagen bis zum 04.01.2026.
Stadt Linden