(Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB)
Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden hat in ihrer Sitzung am 11.10.2022 den o.g. Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 5 HGO (Hess. Gemeindeordnung) und § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO (Hess. Bauordnung) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Die Bebauungsplanänderung erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt die 4. Änderung des Bebauungsplanes mit integrierter Orts- und Gestaltungssatzung mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der räumliche Geltungsbereich liegt südlich der Großen-Lindener-Straße (L3129) und nördlich der Theodor-Heuss-Straße. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst das Flurstück 496 in der Flur 4, Gemarkung Leihgestern.
Der Bebauungsplan Nr. 12 „Gewerbegebiet Großen-Lindener Straße (Am Pfad)“ – 4. Änderung, die Begründung mit landschaftspflegerischem Planungsbeitrag hierzu, sowie die in Bezug genommene DIN-Vorschrift DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" und die Schalltechnische Immissionsberechnung werden während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung in der Stadtverwaltung Linden, Konrad-Adenauer-Straße 25, Zimmer 301, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs.3 Satz 2 BauGB). Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen des rechtskräftigen Bebauungsplans mit Begründung ergänzend in das Internet eingestellt und können der Homepage www.linden.de unter der Rubrik Umwelt, Bauen und Wirtschaft – Bauen und gebühren – Bebauungspläne und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.
Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt worden, eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB, in der über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, erfolgt nicht.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Bebauungsplan Nr. 12 „Gewerbegebiet Großen-Lindener Straße (Am Pfad)“ – 4. Änderung
Übersichtskarte des Geltungsbereiches
Ausschnitt genordet, ohne Maßstab