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Lindener Nachrichten
Ausgabe 7/2024
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Regelungen für Veranstaltungen und Geschäfte an Ostern

Die Stadt Linden weist angesichts der bevorstehenden Ostertage auf die Regeln des Feiertagsrechts hin.

An gesetzlichen Feiertagen sind gemäß dem Hessischen Feiertagsgesetz unter anderem öffentliche Tanzveranstaltungen teilweise verboten. Dieses Verbot beginnt bereits am Gründonnerstag, 28. März, ab 4 Uhr und gilt am Karfreitag sowie am Karsamstag, 29. und 30. März, ganztägig. Am Ostersonntag und Ostermontag, 31.März und 01. April, besteht das Verbot jeweils in der Zeit von 4 Uhr bis 12 Uhr.

Karfreitag ist ein stiller Feiertag. Das Hessische Feiertagsrecht stellt stille Feiertage unter besonderen Schutz. Die Durchführung von Veranstaltungen oder Musikdarbietungen sind daher am Karfreitag gänzlich untersagt. Wir bitten, dies bei der Planung von Veranstaltungen zu berücksichtigen. Auch der Betrieb einer Spielhalle entspricht nicht dem Charakter der stillen Feiertage und ist daher am Karfreitag von 0 Uhr an verboten.

Bei Fragen steht der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Linden unter der Rufnummer 06403/605 31 oder per E-Mail unter ordnungsamt@linden.de gerne zur Verfügung.