Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.11.2025 nachstehenden Beschluss gefasst:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach § 114 Absatz 1 HGO den geprüften Jahresabschluss 2012 und die Entlastung des Magistrats, mit Einschränkungen unter Bezugnahme des Berichtes der Revision.
Der Beschluss über den Jahresabschluss sowie der Entlastung sind nach § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt zu machen.
Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Jahresabschluss mindestens für ein Jahr auf der Homepage der Stadt Linden zu veröffentlichen.