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Lindener Nachrichten
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Entlastung Jahresabschluss 2012

Jahresabschluss 2012

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.11.2025 nachstehenden Beschluss gefasst:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach § 114 Absatz 1 HGO den geprüften Jahresabschluss 2012 und die Entlastung des Magistrats, mit Einschränkungen unter Bezugnahme des Berichtes der Revision.

Der Beschluss über den Jahresabschluss sowie der Entlastung sind nach § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt zu machen.

Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Jahresabschluss mindestens für ein Jahr auf der Homepage der Stadt Linden zu veröffentlichen.