Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden hat in ihrer Sitzung am Dienstag, dem 11. Oktober 2022 die 1. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über das Führen von Hunden in Linden beschlossen. Diese wird nachfolgend öffentlich bekanntgemacht.
Die „Gefahrenabwehrverordnung über das Führen von Hunden in der Stadt Linden“ wird wie folgt geändert:
In § 1 wird Absatz 5 mit folgender Fassung eingefügt:
(5) Hunde sind der Zeit vom 01.03 bis 31.07 (Brut- und Setzzeit) außerhalb der Ortslage an der Leine zu führen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Diensttiere und Blindenhunde beim zweckentsprechenden Einsatz oder in der Ausbildung.
In § 2 wird Absatz 1 Nummer 5 mit folgender Fassung eingefügt:
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 77 Abs. 1 HSOG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig,
5. entgegen § 1 Abs. 5 Hunde in der Zeit vom 01.03. bis 31.07 (Brut- und Setzzeit) außerhalb der Ortslage nicht an der Leine führt.
Die 1. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über das Führen von Hunden in der Stadt Linden tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Änderungssatzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahren eingehalten wurden. Die 1. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über das Führen von Hunden im der Stadt Linden wird hiermit ausgefertigt.
Linden, den 27.02.2023