Das Ordnungsamt der Stadt Linden informiert über die Änderung der Gefahrenabwehrverordnung in Form der Einführung einer Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit vom 01.03.-31.07.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden hat am 11.10.2022 die Einführung einer Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit beschlossen.
Alle Hunde sind daher in der Zeit vom 01.03.2023 bis zum 31.07.2023 außerhalb der Ortslage an der Leine zu führen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Diensttiere und Blindenhunde.
Als Ortslage wird eine zusammenhängende, mit Häusern einzeln oder geschlossen bebaute Fläche einer Ortschaft definiert.
Aufgrund der 1. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung besteht nun eine allgemeine Leinenpflicht in der Zeit vom 01.03.2023 bis zum 31.07.2023 außerhalb der geschlossenen Ortschaft.
Bei weiteren Rückfragen zu den Änderungen innerhalb der Gefahrenabwehrverordnung über das Führen von Hunden in Linden steht das Team der Ordnungsverwaltung unter: 06403/605-0 jederzeit gerne zur Verfügung.