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Leuner Nachrichten
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Grabschmuck auf Rasen-Reihengräbern auf den Friedhöfen in der Stadt Leun

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Leun weist erneut daraufhin, dass gemäß § 23 Ziffer 7 (Allgemeine Gestaltungsvorschriften) der Friedhofsordnung der Stadt Leun in der zurzeit gültigen Fassung, das Bepflanzen, das Ablegen von Blumen, das Anbringen von Grabschmuck und Grablichtern auf Rasen-Reihengräbern auf allen Friedhöfen der Stadt Leun nicht gestattet ist.

Bei Zuwiderhandlungen ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die abgelegten Gegenstände zu entfernen.

Wir bitten um Beachtung und Einhaltung dieser Vorschrift.

Friedhofsverwaltung der Stadt Leun