Das Amt des Schiedsmannes/der Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk „Leun“ ist neu zu besetzen. Gleichzeitig wird eine stellvertretende Schiedsperson gesucht. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Der Schiedsamtsbezirk „Leun“ umfasst die Stadtteile Biskirchen, Bissenberg, Leun (einschließlich Lahnbahnhof) und Stockhausen.
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein (§ 3 Hessisches Schiedsamtsgesetz).
Personen, die an dem Amt (Schiedsperson oder stellvertretende Schiedsperson) interessiert sind und sich zur Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun stellen möchten, können sich schriftlich bis zum 31.05.2023 bei der Stadtverwaltung Leun, Bahnhofstraße 25, 35638 Leun, bewerben.
Auszug § 3 Hessisches Schiedsamtsgesetz:
Eignung für das Schiedsamt
(1) Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
(2) Das Amt kann nicht bekleiden,
(3) In das Amt soll nicht berufen werden, wer
(4) Die in §§ 4 und 5 genannten Stellen können personenbezogene Daten der zu wählenden oder zu bestätigenden Schiedspersonen erheben, soweit dies nach Abs. 1 bis 3 erforderlich ist.