Das Ordnungsamt der Stadt Leun weist darauf hin, dass während der Brut- und Setzzeit (01. April – 31. Juli) in der viele Tiere Nachwuchs bekommen, eine besondere Aufsichtspflicht für Hundehalter gilt.
In dieser Zeit leinen Sie bitte generell Ihren Hund an.
Tragende Tiere und Tiere, die Nachwuchs haben, dürfen auf keinen Fall aufgeschreckt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass die Jungtiere verlassen werden und dann sterben.
Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Jäger, Forstwirte und Landwirte halten unsere Natur im Gleichgewicht und brauchen daher Ihre Unterstützung:
Sehen Sie die Natur wie Ihr Eigentum an, mit der pfleglich umgegangen werden muss.