Übersichtskarte
Bebauungsplan Nr. 3a „Wackenbach“ - 1. Änderung
sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Erneute Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
| (1) | Vorliegend erfolgt die erneute Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 3a „Wackenbach“ - 1. Änderung in der Kernstadt Leun. Es gilt die in der vorliegenden Bekanntmachung benannte Veröffentlichungsfrist. Die Bekanntmachung vom 25.04.2024 findet demnach keine Anwendung. | |
| (2) | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun hat am 18.03.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB den Bebauungsplan Nr. 3a „Wackenbach“ - 1.Änderung in der Kernstadt sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich für die Entwurfsoffenlage beschlossen. | |
| (3) | Der räumliche Geltungsbereich liegt im am südlichen Ortsrand der Kernstadt, nördlich der Wetzlarer Straße. Folgende Flurstücke in der Gemarkung Leun werden vom Geltungsbereich erfasst und sind in der angefügten Übersichtskarte zu entnehmen: Flurstücke 94/1, 94/2 tlw., 101 tlw., 139/7 und 140 tlw., jeweils Flur 9. | |
| (4) | Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes Zweckbestimmung Lebensmitteleinzelhandel i.S.d. § 11 Abs.3 BauNVO, um den bestehenden Lebensmittelmarkt (REWE und Getränkemarkt) vergrößern zu können (Abriss und Neuerrichtung) und damit die Grundversorgung der Bevölkerung an dem Standort zu sichern. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes. | |
| (5) | Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB muss eine Umweltprüfung durchgeführt werden, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und diente im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die jetzt im Umweltbericht dokumentiert und zusammen mit den umweltrelevanten Stellungnahmen im Internet veröffentlicht und in der Stadtverwaltung ausgelegt werden. | |
| a) | Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: |
| b) | Als weitere umweltbezogene Informationen liegen vor: |
| Immissionsberechnung durch das Schalltechnische Büro A. Pfeifer, Stand August 2023, in Bezug auf eine Schallimmissionsberechnung für den Betrieb des Rewe-Lebensmittelmarktes. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden: | |
| DB Bahn AG (28.11.2023): Hinweise zu Immissionen und Emissionen durch den Eisenbahnbetrieb. | |
| Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Dillenburg (30.11.2023): Hinweise zur verkehrlichen Erschließung, zur Bauverbotszone und zur Verkehrssicherheit; sowie Hinweise zum anfallenden Oberflächenwasser im Gebiet. | |
| Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Bauen und Wohnen (11.12.2023): Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmälern, keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken. | |
| Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises; Brandschutz (14.11.2023): Hinweise zu Brandschutz und Löschwasserversorgung. | |
| Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Umwelt, Natur und Wasser (22.11.2023): Hinweise zur Lage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet sowie im Hochwasserrisikogebiet, Hinweis auf verrohrtes Gewässer im Plangebiet; allgemeine Hinweise zu Grundwasser, sowie Hinweise zum Bodenschutz; schädliche Bodenveränderungen im Gebiet sind nicht bekannt. | |
| Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (01.12.2023): Hinweis auf keinen begründeten Verdacht auf Bombenblindgänger. | |
| Regierungspräsidium Gießen (11.12.2023): Hinweise zur Klimafunktion und zur Lage innerhalb eines Überschwemmungsgebietes; Lage außerhalb von Wasserschutzgebieten, Ausführungen zu Bodenschutzmaßnahmen und Bodenkompensation. Hinweise, dass keine Abfallstandorte im Plangebiet liegen, keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken, Lage im Gebiet von erloschenen Bergwerksfeldern, Lage außerhalb von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten. | |
| Sonstiges: Hinweise der EAM Netz GmbH zu vorhandenen Leitungen, Hinweis der Avacon Netz GmbH zum Leitungsschutzbereich. | |
| Die umweltrelevanten Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Naturschutzgesetzes behandelt sind, sowie den vorliegenden umweltrelevanten Informationen, im Internet auf der Homepage der Stadt veröffentlicht und ergänzend in der Verwaltung ausgelegt. | |
| (6) | In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung (Plankarte und Begründung) einschließlich Umweltbericht und Immissionsberechnung sowie den o.g. umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom | |
| 06.05.2024 - 14.06.2024 einschließlich | ||
| im Internet auf der Homepage der Stadt unter https://www.leun.de/bauen-wohnen/bebauungsplaene/in-aufstellung-befindliche-bebauungsplaene/ veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Bauamt der Stadt Leun, Kirchweg 14, 35638 Leun während der allg. Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. | |
| Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich. | |
| (7) | Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. | |
| (8) | Für die FNP-Änderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. | |
| (9) | Das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg ist gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt. | |